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Meyer-Goßner

Strafprozessordnung: StPO
Top-Titel

Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen

Begründet von: Otto SchwarzProf. Dr. Theodor KleinknechtKarlheinz Meyer
Autor: Prof. Dr. Lutz Meyer-GoßnerProf. Dr. Bertram Schmitt
Verlag: C.H. Beck, München
Reihentitel: Beck'sche Kurz-Kommentare
Band: Band 6
Zusatzinfo: 55., neu bearbeitete Auflage 2012; 2372 Seiten.
ISBN13: 9783406633225
ISBN10: 3406633226
Erschienen: 26.06.2012
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 194 mm, Breite 128 mm, Gewicht 1197 gr
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Der Meyer-Goßner: Unangefochten im Strafverfahren

Meyer-Goßner - Der Maßstab zur StPO
Im Meyer-Goßner finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen.

Dank seiner weiten Verbreitung ist der Meyer-Goßner Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten. Dank seines jährlichen Erscheinens ist Ihnen konkurrenzlose Aktualität garantiert.

Der Meyer-Goßner bietet Ihnen
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen zur Strafprozessordnung
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten und der nichtveröffentlichten BGH-
Entscheidungen zum Strafverfahrensrecht
- einen umfassenden Überblick über die praxisrelevante Literatur zur Strafprozessordnung

Die Neuauflage verarbeitet alle Änderungen für den Zeitraum Mitte 2011 bis Frühjahr 2012. Bereits eingearbeitet sind im Bereich der Strafprozessordnung
- neben einer technischen Anpassung des § 397a Strafprozessordnung das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht mit einer Änderung des § 97 Strafprozessordnung

Das Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) wurde geändert durch

- das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren vom 14.11.2011 mit den neuen §§ 198-201 GVG sowie
- das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom
6.12.2011.

Hunderte neuer Entscheidungen sind in die Neuauflage eingearbeitet, darunter wieder zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts

- vom 12.10.2011 zur Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und
- vom 24.1.2012 zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten

Berücksichtigt sind insbesondere auch die Entscheidungen des EuGH und des EGMR, die im Strafprozessrecht immer größere Bedeutung gewinnen.
Erläutert von Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., und Prof. Dr. Bertram Schmitt. Begründet von Otto Schwarz, in der 23. bis 35. Auflage bearbeitet von Theodor Kleinknecht, und in der 36. bis 39. Auflage von Karlheinz Meyer.
"Im Strafprozessrecht geht indessen wenig ohne den Meyer-Goßner, dessen 53. Auflage vor kurzem erschienen ist. Die umfassenden Aktualisierungen im Vergleich zur Vorauflage bringen den Leser auf den Rechtsstand vom l.Mai 2010. Verarbeitet wurden alle relevanten Änderungen der Strafprozessordnung in den letzten Monaten, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, das 2. Opferrechtsreformgesetz, das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten und schließlich - noch einmal in besonders vertiefter Darstellung - das Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren.(...) überzeugen durch Zuverlässigkeit, Präzision und - wenn nötig - die Reduktion auf das Wesentliche."
in: www.justament.de 19.08.2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Fazit: Handlich, komprimiert, strukturiert, detailliert, durch diese Attribute zeichnet sich der Beck'sche Kommentar zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner auch in der 53. Auflage aus. Er ist ein unentbehrliches Standardwerk und als solches für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Referenten der Justiz- und Innenministerien sowie für Polizeidienststellen eine wesentliche Arbeitsgrundlage."
Professor Dr. Guido Fickenscher, in: NJW, Neue juristische Wochenschrift 5/ 2011, zur 53. Auflage 2010

"(...) Der Standartkommentar, der für den Bußgeldsachbearbeiter und für seine Ermittlungsbeamten ebenso unentbehrlich ist wie der OWiG - Kommentar Göhler."
Karl Brenner, RA und Richter a.AG a.D., in: Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 10-12/2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Abschließend kann man nur festhalten, dass die Autoren einuEeraus nützliches Werk vorgelegt haben, das auf fast alle Fragen aus dem Bereich der Strafprozessordnung eine Antwort bietet. Es kann daher nur jedem, der sich einschlägig informieren will, zur Lektüre empfohlen werden."
Prof. Dr. Anastasia Baetge, M.L.E., in: Rechtspfleger Studienhefte 6/ 2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Insgesamt ist und bleibt der neue "Meyer-Goßner" - wie auch schon die Vorauflage (vgl. dazu Sankol, MMR 10/2009, S. XVI) - ein Muss für jeden, der im Strafprozessrecht auf einem aktuellen und breit gefächerten Wissensstand sein will.(...)"
RiLG Sankol, in: MMR, Multimedia und Recht 20.10.2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Aktualität gepaart mit handlicher Kompaktheit (knapp 2.300 Seiten) zeichnen auch die Neuauflage dieses StPO-Klassikers aus. Kaum ein Werk versteht es, in solch kurzen Intervallen einen aktuelleren Überblick über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zu vermitteln, ohne dabei wegen der Vielzahl der Neuerungen den Blick für die wesentlichen praxistauglichen wie ausbildungsrelevanten Aspekte zu verlieren. Gerade dieser Kompromiss aus komprimierter Darstellung der wesentlichen Fragen des Strafprozessrechts samt seiner Nebengesetze ist der Garant für die große Bedeutung dieses Werkes, weshalb es nicht fehlen darf, wenn strafprozessuale Problemstellungen einer optimalen juristischen Lösung zugeführt werden müssen."
in: www.studjur-online.de 18.10.2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Der Kommentar ist für Strafverteidiger, Rechtsreferendare und Studenten der Rechtswissenschaft sowie für die Justiz- und Polizeibehörden eine nahezu unentbehrliche Hilfe."
Ministerialrat Dirk Frednch, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 41/ 2010, zur 53. Auflage 2010

Expertenstimme von Marvin Schroth, Rechtsanwalt,Fachanwalt für Strafrecht, Wirtschaftsjurist(Univ. Bayreuth), zur 53. Auflage 2010
"Soeben ist die 53. Auflage des Kommentars zur StPO von Meyer-Goßner erschienen. Das Werk, bei dem neben Lutz Meyer-Goßner erneut Jürgen Cierniak die Bearbeitung zahlreicher Vorschriften übernommen hat, befindet sich bezüglich Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung durchgehend auf dem Stand vom 1. April 2010. Im Vergleich zur Vorauflage stieg die Seitenanzahl um 70 Seiten auf nunmehr 2328 Seiten an und liefert auf dem zur Verfügung stehenden knappen Raum ein Höchstmaß an Informationen und zahllose weiterführende Hinweise auf Entscheidungen und Literaturstellen.

Seit dem Erscheinen der 52. Auflage im vergangen Jahr wurden seitens des Gesetzgebers tiefgreifende Änderungen in der StPO vorgenommen, die allesamt in die nunmehr erschienene Neuauflage eingearbeitet wurden. Dazu gehört das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts ebenso, wie das 2. Opferrechtsreformgesetz oder das Gesetz zur Verfolgung der Verbreitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Zudem wurde das Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, das im Rahmen der letzten Auflage noch als Ergänzungsheft beigefügt war, mit in die Kommentierung eingearbeitet.

Die Strafprozessordnung wurde im vergangenen Jahr in einem Umfang umgestaltet, der engmaschige Kommentar-Neuauflagen geradezu unerlässlich macht. Nicht ohne Grund erscheint der für die tägliche Praxis aller mit dem Strafrecht befassten Personenkreise unabdingbare "Meyer-Goßner" zwischenzeitlich jährlich und ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk der strafrechtlichen Literatur. In gewohnt kompakter und präziser Art gelingt es den beiden Autoren, dem Leser einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Stand in Literatur sowie Rechtsprechung zu geben. Dies erleichtert die tägliche Praxisarbeit in besonderer Weise. Trotz erheblicher Detailfülle geht aber nie der Blick auf die grundlegenden Strukturen und Zusammenhänge in der StPO verloren. Dies verdankt der Kommentar seinen Autoren sowie deren gestraffter, sorgfältiger Durchdringung und Darstellung der aktuellen Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis. Durch die weiterführenden Hinweise bzw. Nachweise gelingt es den Autoren gleichzeitig, dem Praktiker alles Notwendige für weitergehende Recherchen an die Hand zu geben. Zwar kann ein Kurzkommentar bezüglich Einzelfragen nicht das Gleiche leisten, wie ein mehrbändiger Großkommentar. Allerdings ist auch die 53. Auflage derart umfangreich, dass der "Meyer-Goßner" zu weit mehr dient, als nur zur "ersten Orientierung". Nicht zuletzt auch deshalb hat sich der Kommentar seit Jahren auf dem Markt etabliert und zur unverzichtbaren Arbeitshilfe in der täglichen Praxis entwickelt. Dazu trägt natürlich die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Rechtsprechungs-Entscheidungen ebenso bei, wie die der nicht öffentlichen BGH-Entscheidungen und der bedeutsamen wissenschaftlichen Literatur.

Auch mit der vorliegenden Neuauflage ist den beiden Autoren eine hervorragende Aktualisierung gelungen, die aufgrund der hohen Praxistauglichkeit eine nahezu unentbehrliche Hilfe bei der täglichen Arbeit darstellt. Unübertroffene Aktualität ist für all diejenigen unerlässlich, die es sich nicht leisten können, mit einem veralteten Kenntnisstand zu arbeiten. Deshalb sollte dieses wichtige Nachschlagewerk rund um das Strafverfahren auch in keiner Bibliothek fehlen."

"(...) Fazit: Der "Meyer-Goßner" gehört nach wie vor zum Besten, was die Kommentarliteratur zum Strafverfahrensrecht zu bieten hat!"
Prof. Dr. J. Vahle, in: Deutsche Verwaltungspraxis 09/ 2010, zur 53. Auflage 2010

"(...)Der Kommentar ist wie gewohnt übersichtlich, durch Hervorhebungen von Schlagworten wird eine Recherche erheblich erleichtert, durch die Angabe von vielen Fundstellen in Literatur und Rechtsprechung ist dieser Standardkommentar in der anwaltlichen Praxis unverzichtbar."
Uwe Ringel Rechtsanwalt, in: Berliner Anwaltsblatt 7-8/ 2010, zur 52. Auflage 2009

"(...) Fazit: Bei jedem Strafrichter steht der "Meyer-Goßner" auf dem Richterpodest. Bei jedem Staatsanwalt und Strafverteidiger steht er auf dem Schreibtisch. Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen benutzen ihn im 2. Staatsexamen als zugelassenes "Hilfsmittel". Nach unserer Meinung gehört dieses Standardwerk zu Recht auf jeden Strafrechtler-Schreibtisch."
in: www.juraforum.de 28.07.2010, zur 53. Auflage 2010

"(...) Gesamteindruck: Der Referendar für die Klausuren, der Praktiker für die Recherchen im Rahmen seiner Tätigkeit - sie alle sollten den aktuellen Meyer-Goßner auf dem Schreibtisch stehen haben!"
in: www.jurawelt.com 12.02.2010, zu 52. Auflage 2009

"(...) Der Standardkommentar bietet zuverlässig Hilfe in allen Fragen des Straf prozessrechts.(...)"
in: Allgemeines Ministerialblatt 01/ 2010, zur 52. Auflage 2009

Expertenstimme von Dr. Thomas Grützner, Rechtsanwalt, zur 52. Auflage 2009:
"Der "Meyer-Goßner" erscheint nunmehr jährlich. Wie alle Beck'schen Kurzkommentare ist der Kommentar von Meyer-Goßner zur Strafprozessordnung damit das Standardwerk in seinem Rechtsgebiet. Er kommentiert neben der Strafprozessordnung (StPO) insbesondere das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Einführungsgesetze zu StPO, GVG und Strafgesetzbuch sowie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die 52. Auflage machte insbesondere die umfangreiche Gesetzgebung zum Ende der Legislaturperiode der Großen Koalition erforderlich, die auch Änderungen in der StPO mit sich führte. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zum 1. Januar 2010 in Kraft tretende Reform der Untersuchungshaft, die umstrittenen Änderungen des Bundeskriminalamtgesetzes, das umfassende FGG-Reformgesetz, mit der Neuregelung des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die für § 54 StPO relevanten Änderungen im Beamtenrecht, die das Beamtenstatusgesetz, das Beamtenrechtsrahmengesetz sowie das Bundesbeamtengesetz betrafen. Änderungen im GVG brachte vor allem das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Die am 4. August 2009 in Kraft getretene Regelung zur Verständigung im Strafverfahren, die nunmehr gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen der Verständigungen enthält, wird umfassend in einem Aktualisierungsnachtrag behandelt. An neuen Entscheidungen in der 52. Auflage sind zu nennen der Beschluss des 1. Strafsenats vom 23. September 2008 zur Festsetzung einer richterlichen Frist zu Stellung von Beweisanträgen und die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 18. Dezember 2008 zum Erfordernis einer "qualifizierten Belehrung" eines Beschuldigten, der zuvor zu Unrecht als Zeuge vernommen wurde. Besonders Praktiker haben häufig wenig Zeit, um umfangreiche Kommentierungen nach dem entscheidenden Hinweis zu durchforsten. Abhilfe schafft dieser Kommentar. Er ist kompakt die beiden Autoren verstehen es als erfahrene Praktiker vorzüglich Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Sie beschränken sich daher in ihren Zitaten auf die wirklich wichtigen Entscheidungen. Das spart Zeit und vermeidet zugleich Risiken in der rechtlichen Beratung. Für alle, die nicht über die Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügen, ist auch die am Ende des Buches befindliche Gegenüberstellung der Fundstellen der Entscheidungen in der Amtlichen Sammlung mit den entsprechenden Fundstellen in der Neuen Juristischen Wochenschrift eine große Hilfe. Die zwölfseitige Übersicht erspart eine häufig zeitaufwendige und mitunter kostspielige Suche nach Parallelfundstellen. Mit seiner unübertroffenen Aktualität ist dieser StPO-Kommentar unerlässlich für alle, die es sich nicht leisten können, mit einem veralteten Kenntnisstand zu arbeiten. Das betrifft keinesfalls nur Strafverteidiger. Ob Rechtsanwalt, Richter oder Rechtsreferendar, in keiner Bibliothek sollte dieses wichtige Nachschlagewerk rund um das Strafverfahren fehlen."

"Der Kommentar von Meyer-Goßner ist keineswegs ein Spezialkommentar, den nur Fachanwälte für Strafrecht, Staatsanwälte oder Strafrichter nutzen können: Auch der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" kommt ohne ein solides Fundament, bestehend aus einem präsentem Grundwissen sowie der Möglichkeit Details in Literatur und Rechtsprechung schnell zu erschließen, nicht aus, wenn der den aktuellen Fragestellungen seiner Mandanten gerecht werden will. Der Standardkommentar von Meyer-Goßner ist hierfür eine hervorragende Grundlage.(...) In dem Kommentar von Meyer-Goßner werden natürlich auch alle übrigen, wichtigen Probleme des Strafprozess ausführlich behandelt."
in: www.juristische-bibliothek.de 21.12.2009, zur 51. Auflage 2008

"Welch eine Herausforderung: Mit einem Gesetzgeber mithalten zu wollen, der einerseits produktiv ist, sich andererseits aber nicht gerade vom Streben nach systematischer Klarheit und Praktikabilität treiben lässt! Wenn das überhaupt gelingen kann, dann Verlag und Autoren dieses Werkes! An die Notwendigkeit von dessen jährlicher Neuauflage hat man sich ja inzwischen gewöhnt, und doch wird es schon beim Erscheinen vom "ick bin all do" des igelgleichen Gesetzgebers empfangen. Lutz Meyer-Goßner und Jürgen Cierniak, der erstmals die Kommentierung nennenswerter Teile eigenverantwortlich übernommen hat, haben die einschlägigen Gesetzgebungsverfahren nicht nur aufmerksam und verlässlich verfolgt, sondern weisen zum Teil auch auf zu erwartende Änderungen hin.(...)"
in: Neue Juristische Wochenschrift 48/ 2009, zur 52. Auflage 2009

"Als ein unverzichtbares Arbeitsmittel im beruflichen Alltag erweist sich der seit Jahrzehnten bestens eingeführte Kommentar von "Meyer-Coßner".(...)"
in: Der Kriminalist 10/ 2009, zur 52. Auflage 2009

"(...) Denjenigen, die sich in Fragen des Strafprozesses einen prägnanten Ein- und Überblick über aktuelle Rechtslagen und -fragen sowie den Meinungsstand in aRspr. und Lit. verschaffen wollen oder müssen, sei der "Meyer-Goßner" dringend empfohlen. Gerade der Praktiker erfreut sich an den seit jeher kompetent ausgewählten Entscheidungen sowie an deren Würdigungen, der großen Fülle an belegten Fundstellen und der durch eine mittlerweile nahezu jährliche Erscheinungsweise bedingten Aktualität. Daher sollte die Neuauflage dieses Kommentars auch in den Regalen der - sei es in Praxis oder in Wissenschaft tätigen - Informations- und Medienrechtler nicht fehlen."
RiLG Barry Sankol, in: Multimedia und Recht aktuell 10/ 2009, zur 52. Auflage 2009

"(...) Die Neuauflage bietet damit wieder alles, was zur effektiven Bearbeitung strafprozessualer Probleme erforderlich ist."
in: Polizei in Thüringen 27.07.2009, zur 52. Auflage 2009

"In 51. Auflage ist der bewährte Kommentar zum Strafprozessrecht von Meyer-Goßner erschienen. Der Kompaktkommentar ist Jedem zu empfehlen, der einen guten Kurzkommentar mit umfassenden Bezügen zum aktuellen Rechtsprechungsstand in der Materie sucht.(...)"
in: der freie beruf 05/ 2009, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Werk bietet die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und zusätzlich auch der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen."
in: Allgemeines Ministerialblatt für Bayern 01/ 2009, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Werk erfüllt wieder einmal vollauf die Ansprüche von Praxis und Wissenschaft und ist - wie bisher - für alle mit der StPO befassten Berufsgruppen eine unverzichtbare Arbeitshilfe."
Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie 05 und 06/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Meyer-Goßner, der nun fast 20 Jahre Kommentierungsarbeit leistet, kann mit Fug und Recht auf seine 50. Auflage stolz sein: Der gewohnt nutzerfreundlich und praxisorientiert gestaltete Klassiker unter den Handkommentaren bietet wiederum höchstmögliche Aktualität bei der Lösung strafprozessualer Fragen, so dass Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen vom Inhalt des Werkes, das unter den StPO-Kommentaren nicht hinwegzudenken ist, profitieren können.(...)"
Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie 01 und 02/ 2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Die Neuauflage des "Meyer-Goßner" ist deshalb unverzichtbar in der täglichen Praxis des Strafverteidigers, Strafrichters und Staatsanwalts. Sie kann aber auch dem Wissenschaftler und den noch in der Ausbildung befindlichen Studenten und Referendaren sowohl zur Verschaffung eines schnellen Überblicks über die StPO als auch zu einer vertieften Befassung mit den Problemen des Strafprozessrechts uneingeschränkt empfohlen werden."
Dr. Patrick Liesching, Richter am Landgericht, in: Justiz-Ministerialblatt für Hessen 12/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Wie bedeutsam der StPO - Kommentar von Meyer-Goßner zeigt sich allein schon darin, dass er zur Grundausstattung eines jeden Staatsanwalts und Strafrichters gehört und das schon seit "undenklichen" Zei-ten.(...)"
in: owiz Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 20.11.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Die Neuauflage des "Meyer-Goßner" ist erneut in jeder Hinsicht gelungen. Insbesondere überzeugt die strukturierte Darstellung, die dem Leser einen hervorragenden Blick auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung ermöglicht. Die Kommentierung verarbeitet umfassend in souveräner Weise eine Vielzahl an höchstrichterlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Beiträgen, ohne dass hierbei auf eigene wissenschaftliche Akzente verzichtet wird. Damit ist und bleibt der "Meyer-Goßner" ein unverzichtbares Standardwerk für all diejenigen, die sich im Bereich des Strafverfahrensrechts umfassend und kompetent informieren möchten. Der Kommentar ist damit Strafrichtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern, Studierenden, Referendaren und Lehrenden uneingeschränkt zu empfehlen."
Wiss. Mitarbeiter Daniel Scholze, in: Der Deutsche Rechtspfleger 12/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Insgesamt gesehen entspricht der Kommentar von Meyer-Goßner - erstmals unter Mitarbeit von RiBGH Ciermiak- in seiner aktuellen Neuauflage wieder dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rspr. Im Blick auf sein handliches Format und die komprimierte Darstellung kann dieses Standardwerk nur all jenen besonders empfohlen werden, die sich als Juristen - sei es als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger bzw. auch als Student oder Referendar - mit dem Strafverfahren auseinanderzusetzen haben!"
RiOLG Dr. Wolfgang Bär, in: Multimedia und Recht 10/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"Das Standardwerk zum Strafverfahrensrecht für Praxis und Ausbildung ist frisch wie eh und je in seiner jährlichen Neuauflage erschienen. Wie schon jedes Jahr zuvor ist die Arbeit mit diesem Kommentar gut und effektiv. Schon Generationen von Juristen profitieren von den Ausführungen des Autors zur StPO in Klausuren, Urteilen und Schriftsätzen.(...) Das Resümee bleibt nach äußerst zufrieden stellender Lektüre wie gehabt: dieser Kommentar ist zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors und seines designierten Nachfolgers werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben."
in: www.studjur-online.de 10.10.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Das Buch hat es zu Recht auf fast alle Schreibtische sich ernsthaft mit dem Strafrecht beschäftigender Personen geschafft. Bereits wegen der Verbreitung, aber auch wegen des großen Vertrauens, dass sich der Meyer-Goßner in der Praxis erworben hat, dürfte es fahrlässig sein, bei strafprozessualen Problemen -insbesondere im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gerichten - die in dem Werk vertretenen Auffassungen nicht wenigstens zur Kenntnis zu nehmen.(...)"
in: www.media-mania.de 08.10.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Spannende Zeiten mit komplexen Verfahrensfragen stehen an. Unserer Strafprozessordnung noch fremde Beweiserhebungswege und -maßnahmen wie ungelöste Beweisverwertungsfragen bedürfen baldiger Reaktion des Gesetzgebers beziehungsweise deutlicher Gerichtsentscheidungen. Der "Meyer-Goßner" wird gewiss auch dabei für die Praktiker das erwartet hilfreiche Medium sein."
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Gerd Eidam, in: Neue Juristische Wochenschrift 39/ 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Der Referendar für die Klausuren, der Praktiker für die Recherchen im Rahmen seiner Tätigkeit - sie alle sollten den aktuellen Meyer-Goßner auf dem Schreibtisch stehen haben!"
in: www.jurawelt.com 26.08.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Auch hinsichtlich der Vollständigkeit lässt das Werk für den Anwender eigentlich keine Wünsche offen und wird diesbezüglich nur marginal durch die vielbändigen und unhandlichen Großkommentare übertroffen. Es ist immer wieder aufs Neue erstaunlich, wie es den beiden Autoren durch ihre präzise und zuverlässige Kommentierung der StPO gelingt, den Kommentar trotz der umfassenden Abhandlung so handlich zu halten. Nicht zu unrecht heißt es im Volksmund: in der Kürze liegt die Würze". Der Meyer-Goßner ist für diese Redensart ein Paradebeispiel.(...)"
Malte Döring, in: www.referendare.net 31.07.2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Handlich und komprimiert bietet dieser Standardkommentar größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts. Das Werk darf in keiner Dienststelle fehlen und ist darüber hinaus in der Aus- und Fortbildung unverzichtbar."
in: Polizei in Thüringen Juli 2008, zur 51. Auflage 2008

"(...) Also auch für die Verteidigung in OWi-Sachen ist eine hervorragende Kenntnis der StPO gefragt."
Wolfgang Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, in: Straßenverkehrsrecht 06/ 2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Der Kommentar ist damit äußerst praxistauglich und notwendiges Handwerkzeug eines jeden Verteidigers.(...)"
in: www.juristische-bibliothek.de, 25.06.2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Der Kommentar ist für Strafverteidiger, Rechtsreferendare und Studenten der Rechtswissenschaft sowie für die Justiz-und Polizeibehörden eine nahezu unentbehrliche Hilfe."
in: Hessische Polizeirundschau, 01.03.2008, zur 50. Auflage 2007

"(...) Das Resümee ist kurz und bündig und dies nach äußerst zufrieden stellender Lektüre: dieser Kommentar ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben."
in: www.studjur-online.de, 26. November 2007, zur 50. Auflage 2007

"(...) Dieses "Jubiläum" ist nicht vielen Büchern vergönnt - der "Meyer-Goßner" erscheint In der 50. Auflage.
(...) Dass der Kommentar den Stand der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der wichtigsten Kommentarliteratur zeitnah verarbeitet, versteht sich bei der sprichwörtlichen Qualität der Bearbeitung von selbst. Das Werk verteidigt seinen Spitzenplatz am Arbeitsplatz des Strafrechtlers souverän."
in: Richter ohne Robe, Ausgabe 3/2007, zur 50. Auflage 2007

"Handlich und komprimiert bietet dieser Standardkommentar größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts. (...)"
In: die bundespolizei, 07-08/2007, zur 50. Auflage 2007

Expertenmeinung von Staatsanwältin Elke Neumann, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, zur 50. Auflage 2007:
"Vor kurzem ist die - von Lutz Meyer-Goßner in seinem Vorwort so bezeichnete - "Jubi-läumsauflage", nämlich die 50. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung erschienen. Es schwingt ein gewisser Stolz in dieser Aussage mit, berechtigter Stolz darauf, dass die Bedeutung des Werkes, das vor fast 80 Jahren begründet wurde, nicht nur ungebrochen ist, sondern sogar stetig zunimmt.
Fast müßig ist es deshalb, ein Buch zu besprechen, das aus der täglichen Praxis nicht wegzudenken ist und das bereits Generationen von Strafjuristen bei unzähligen immer wieder oder auch nur selten auftretenden Problemen und Streitfragen im Ermittlungs-, Haupt- und Vollstreckungsverfahren Lösungshinweise bot.
Die Neuauflage kostet 72,-- ? und befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum auf dem Stand 1. April 2007. Seit der letzten Auflage wurde die Strafprozessordnung durch einige wichtige und einschneidende Gesetze nicht unerheblich verändert.
Die größte Bedeutung hat vermutlich das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten, durch das die §§ 111 b ff. StPO gründlich reformiert und etliche weitere Vorschriften geändert wurden.
Auch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006, das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking) und das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, die ebenfalls eine Reihe teilweise enorm wichtiger Neuregelungen mit sich brachten, machte die Überarbeitung ganzer Kommentarabschnitte erforderlich.
Hinsichtlich des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens bemühte sich der Bearbeiter, bereits Ausblicke auf wahrscheinlich werdende Änderungen der Strafprozessordnung zu geben. Wie bereits die Vorauflagen stellt der Kommentar eine Fülle von Entscheidungen und Meinungen zu einer unvorstellbar großen Anzahl möglicher Problemkonstellationen dar und belegt diese zuverlässig mit den entsprechenden Fundstellen. Querverweise helfen beim Auf-finden und der Abgrenzung von verwandten Fragestellungen.
Durch die klare und übersichtliche Aufmachung sowie sparsame, aber sinnvolle Hervorhebungen wird die Orientierung innerhalb der einzelnen Erläuterungen erleichtert und das rasche Auffinden der jeweils relevanten Passagen ermöglicht. Randnummern machen das Werk darüber hinaus gut zitierfähig.
Kurzum: es handelt sich bei diesem Kommentar um ein Standardwerk für die Praxis, in das auch Polizei- und Strafvollzugsbeamte häufig einen Blick werfen werden, das aber auf jeden Fall seinen festen Platz auf dem Schreibtisch jedes Staatsanwalts, Strafrichters und Strafverteidigers haben sollte."

"Der "Meyer-Goßner" ist das Standardwerk für die tägliche Arbeit jedes Juristen, der mit Strafrecht, insbesondere dem Strafprozessrecht zu tun hat. Der handliche, kompakte und dennoch gut lesbare Kommentar bietet große Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts, eine vollständige Erfassung aller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie einen umfassenden Überblick über alle praxisrelevanten Veröffentlichungen in der einschlägigen juristischen Fachliteratur. (...)"
In: ArztRecht, 05/2007, zur 49. Auflage 2006

"(.) Meyer-Goßners überaus nutzerfreundlicher und praxisorientierter Handkommentar ist wieder einmal von höchstmöglicher Aktualität. Klar und prägnant geschrieben, findet der Leser alles Wichtige zur Lösung strafprozessualer Fragen. Insofern ist das Werk - zudem bei einem für Kommentare attraktiven Anschaffungspreis - ein Muss für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Referendare und Jurastudenten."
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, 05-06/2006, Bd. 217, zur 49. Auflage 2006

"(.) Mit der Neuauflage ist Lutz Meyer-Goßner wieder eine hervorragende Aktualisierung gelungen, die dem Referendar die optimale Vorbereitung auf das Examen und dem Praktiker Antworten auf alle auftretenden Fragen im Strafprozessrecht bietet. Kaufen!"
In: www.jurawelt.com, 09.01.2007, zur 49. Auflage 2006

"Den Meyer-Goßner als Standardwerk des Strafprozesses zu preisen, heißt Eulen nach Athen zu tragen - kaum ein Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger, der dieses Werk nicht benutzt. Auch die Neuauflage gibt zeitnah den Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung wider. (.)"
In: Richter ohne Robe, 4/2006, zur 49. Auflage 2006

"(.) Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die Kommentierung mit der 49. Auflage wieder ihrem adelnden Ruf gerecht geworden ist, nicht nur ein StPO-Kommentar, sondern eben "der Meyer-Großner" zu sein."
RLG Stefan Caspari, in: Deutsche Richterzeitung, 11/2006, zur 49. Auflage 2006

"(.) Somit ist das Werk wieder von höchstmöglicher Aktualität. Der Kommentar ist für Strafverteidiger, Rechtsreferendare und Studenten der Rechtswissenschaft sowie für die Justiz- und Polizeibehörden eine nahezu unentbehrliche Hilfe."
Ministerialrat Dirk Frederich, in: Hessische Polizeirundschau, Oktober/ November 2006, zur 49. Auflage 2006

"(...) Schwer vorstellbar, dass der "Meyer-Goßner" einen bei der Prüfung einer strafverfahrensrechtlichen Frage im Stich lassen könnte. Seit Jahrzehnten verlassen sich Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger auf dieses Standardwerk, das auf ca. 2000 Seiten die Essenz unserer Strafrechtspflege enthält und als maßgebliche Autorität gelten kann ."
In: ACE-Verkehrsjurist, 3/2006, zur 49. Auflage 2006

"(.) Um die Benutzerfreundlichkeit zu steigern, hat Meyer-Goßner in der Neuauflage seines Werkes nicht nur bei neuen Gliederungspunkten einen Absatz eingeschaltet, sondern auch bei den Randnummern, die sich innerhalb eines Gliederungspunktes befinden, eine neue, eingerückte Zeile begonnen. Der Kommentar, dessen Anschaffungspreis um 3 ? gegenüber der Vorauflage erhöht wurde, ist nach wie vor Strafverteidigern, Strafrichtern, Staatsanwälten, Polizeibeamten, Referendaren und Jurastudenten als unverzichtbares Arbeitsmittel zu empfehlen."
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, 05-06/2006, Bd. 217, zur 48. Auflage 2005

"(...) Dass trotz der Detailfülle nie der Blick auf Strukturen und Zusammenhänge verloren geht, liegt an der gestrafften, sorgfältigen Durchdringung der aktuellen Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis. Auf das längst unverzichtbar gewordene Standardwerk ist uneingeschränkt Verlass."
RA Thomas C. Knierim, in: NJW 14/2006, zur 48. Auflage 2005

"(...) Insgesamt stellt die 48. Auflage des StPO- Kommentars von Meyer-Goßner die Fortsetzung eines in den vergangenen Jahrzehnten zu Recht sehr erfolgreichen Werkes auf hohem Niveau dar. Dieses hohe Niveau ergibt sich aus einer Verbindung umfassender, insbesondere durch die Rechtsprechung der Strafgerichte gewonnene Erkenntnisse über das deutsche Strafprozessrecht mit den Anforderungen eines praktikablen, für die tägliche Arbeit geeigneten Arbeitsmittels. So bietet der "Meyer-Goßner" sowohl Praktikern, die in den verschiedenen Phasen eines strafprozessualen Verfahrens im "wirklichen" Leben mit der Anwendung des Strafprozessrechts zu tun haben, eine zuverlässige, für die tägliche Arbeit sehr nützliche Arbeitshilfe; aber auch Studenten der Rechtswissenschaft, die im Rahmen ihres Studiums über das strafprozessuale 1 x 1 hinaus das Strafprozessrecht kennen lernen wollen, können von dem "Meyer-Goßner" sehr profitieren."
In: ArztRecht, Heft 12/2005, zur 48. Auflage 2005

"(...) der Kommentar von Meyer-Goßner ist notwendiges Handwerkszeug des Rechtsanwalts."
In: www.juristische-bibliothek.de, 12.1.2006, zur 48. Auflage

"(...) bietet der Kommentar auf alle nur denkbaren strafprozessualen Fragen und Probleme die richtigen Antworten."
Professor Michael Knape, in: Die Polizei, Heft 10/ 2005, zur 48. Auflage

"(...) Der "Meyer-Goßner" - ehemals "Kleinknecht - Meyer-Goßner" ist ein langjährig eingeführtes Standardwerk und eine zuverlässige Unterstützung für jeden mit der Materie Befassten. (.) Das hier besprochene Standardwerk ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Helfer für den Rechtsanwender."
In: der kriminalist, 10/ 2005, zur 48. Auflage

"(...) Er gehört wirklich auf jeden Schreibtisch."
Dr. Axel Isak, in: Die Justiz, 9/2005, zur 48. Auflage

"(...) Man kann sich im Resümee kurz fassen: dieser Kommentar ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben."
In: www.studjur-online.de, 6.10.2005, zur 48. Auflage

"(...) Der Kommentar ist weit verbreitet und hat in der Fachwelt allgemeine Anerkennung gefunden. Die Kommentatoren haben es stets verstanden, auf dem zur Verfügung stehenden knappen Raum ein Höchstmaß an Informationen und Hinweise auf weiterführende Entscheidungen und Literatur zu liefern. (...) Der Kommentar ist für Strafverteidiger, Referendare und Studenten der Rechtswissenschaft sowie für Justiz- und Polizeibehörden eine unentbehrliche Hilfe."
Dirk Fredrich, in: Hessische Polizeirundschau, 8/2005, zur 48. Auflage

"Die kürzlich erschienene 48. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung von Lutz Meyer- Goßner ist- ebenso wie die bisherigen Ausgaben - ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die tägliche Arbeit. Aufgrund der Darstellung der Problembereiche sowie der aktuellen Rechtsprechung in der notwendigen Kürze ist es als Nachschlagewerk nicht nur für Juristen sondern auch für Polizeibeamte empfehlenswert. (...) ."
Julia Kaul, in: Landeskriminalamt Niedersachsen, 7 / 2005, zur 48. Auflage

"(...) Gerichtsverfahren effektiver und einfacher zu gestalten, ist erklärtes Ziel des 1.Justitzmodernisierungsgesetzes. In dieses Konzept fügt sich zwanglos die Neuauflage des "Meyer-Goßner", mit der jeder Strafrechtler seine Tätigkeit effektiver und einfacher gestalten kann. Auch an der Lesbarkeit, ein Schwachpunkt vieler Kommentare dieses Umfangs, ist kaum etwas zu verbessern."
in: Der Verkehrsjurist, 2 / 2005, zur 48. Auflage

"(...) Der "Meyer-Goßner" - ehemals "Kleinknecht/Meyer-Goßner" - ist nach wie vor für die polizeiliche Ausbildung und Praxis unentbehrlich."
in: Zeitschrift des Thüringer Innenministeriums für die Polizei, 27.6.2005, zur 48. Auflage

Expertenmeinung von Moritz Rögler, Richter am Landgericht, Frankfurt am Main, zur 48. Auflage:

Auch der "Meyer-Goßner", einer der wichtigsten Kurzkommentare aus dem Hause Beck, erscheint inzwischen im regelmäßigen Jahresabstand. Das ist gut so, bietet doch diese Erscheinungsweise dem Nutzer die Gewissheit, mit aktuellem Material arbeiten zu können. Gerade im Strafprozess kann die versehentliche Anwendung veralteter Vorschriften oder die Missachtung der aktuellen BGH-Recht-spre-chung für alle Beteiligten gravierende Auswirkungen haben.
Wie ich bereits in meiner Anmerkung zur Vorauflage geschrieben habe, gelingt es Verlag und Autor dieses Werks immer wieder aufs Neue, den Interessen aller Zielgruppen in der Praxis sowie unter den Studierenden und Referendaren in gleichem Maße Rechnung zu tragen. Die Bearbeitung aus einer Hand bietet größtmögliche Widerspruchsfreiheit, das regelmäßige Erscheinen garantiert zugleich Aktualität. Die nunmehr erschienene 48. Auflage des Werks berücksichtigt die Rechtsprechung bis zum 1. Januar 2005. Eine größere Aktualität ist bei einem gebundenen Kommentar nicht vorstellbar. Dabei ist das Werk so kompakt und verständlich geschrieben, dass es auch in hektischen Hauptverhandlungssituationen, bei rasch zu treffenden Entscheidungen im Ermittlungsverfahren oder aber auch in Examensklausuren schnellen und präzisen Rat bieten kann. Einen Arbeitstag als Strafrichter ohne Verwendung des "Meyer-Goßner" kann ich mir kaum vorstellen. Auch bei Staatsanwaltschaft, Strafverteidigern und ermittelnden Polizeibeamten ist der berufliche Alltag nicht ohne vorstellbar.
Die wichtigste Neuerung der 48. Auflage ist die Einarbeitung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes, das zahlreiche Änderungen in der StPO mit sich gebracht und den Gang der Hauptverhandlung nicht unwesentlich modifiziert hat. Wer nicht Gefahr laufen will, im Rahmen der Hauptverhandlung plötzlich festzustellen, dass sich die Rechtslage geändert hat, dem sei aus meiner Sicht die Anschaffung des aktuellen Kommentars dringend ans Herz gelegt. Die Neuerungen in den Vorschriften über die Beweiserhebung - etwa in § 247 a, 251 oder 256 StPO - werden ebenso erklärt, wie die geänderte Vorschrift über die Unterbrechung der Hauptverhandlung in § 229 StPO. Aber Achtung: § 268 Abs. 3 S. 2 StPO wurde nicht geändert; das Urteil muss nach wie vor spätestens am elften Tag nach Schluss der Verhandlung verkündet werden. Hierauf sollte zur Sicherheit bei der Kommentierung des § 229 StPO hingewiesen werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen dringend erforderliche Neuauflage des "Meyer-Goßner" für alle in der Strafrechtspflege tätigen Juristen ein unverzichtbares Arbeitsmittel darstellt.
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