|
|
|
Der Schmidt, EStG 2013
Jedes Jahr erwarten die Steuerberater die Neuauflage des Schmidt, Einkommensteuergesetz, mit Ungeduld. Es gibt wohl kaum ein anderes Werk, das die schier unübersehbare Stofffülle im Steuerrecht so zuverlässig sammelt, sichtet, gewichtet, das Wesentliche herausarbeitet und klare, bestandsfeste Antworten entwickelt, wie der jährlich neue Einkommensteuer-Kommentar von Ludwig Schmidt.
Schmidt, EStG: Diesen Einkommensteuer-Kommentar muss man haben
Topaktueller Stand 1. Februar durch die Einarbeitung von Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und Schrifttum zur Einkommensteuer. Fundierte Erläuterungen sowie begründete eigene Stellungnahmen zu allen praxisrelevanten Fragen zur Einkommensteuer geben dem Schmidt, EStG Gewicht beim Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Schnelle Erschließung des gesamten Inhalts des Schmidt, EStG durch Querverweise sowie ein umfangreiches Stichwortregister. Kompakt und handlich: Nutzen Sie den Schmidt, EStG am Schreibtisch, beim Mandanten, beim Finanzamt oder vor Gericht.
Gesetzgebung
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Gesetz zum Abbau der kalten Progression Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsreformgesetzes Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz)
Im Entwurf enthalten:
Jahressteuergesetz 2013 Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz (»JStG 2013 light«) Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Außerhalb des EStG:
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur »Streubesitzdividende« Betreuungsgeldgesetz Gesetz zu Änderungen im Bereich der gering-fügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs)
Verwaltung
EStÄR 2012, EStH 2012; LStH 2013 E-Bilanz - Verfahrensgrundsätze Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungsverträge Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem VZ 2012 Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten Steuerliche Behandlung von Reisekosten Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Fußballspieler als Wirtschaftsgut Erstmaliger Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Haushaltsnahe Beschäftigungen oder Dienstleistungen (v. 22. 1. 13) »Big Brother«-Gewinn
Der Schmidt, EStG jetzt auch online
Darauf haben viele gewartet: Erstmals gibt es den Schmidt, EStG auch als Online-Version. Darin enthalten ist nicht nur der komplette Text des Kommentars, sondern zusätzlich auch die gesamte zitierte Rechtsprechung sowie Gesetze, Richtlinien und Erlasse. Damit können Sie Ihren Schmidt jetzt effizienter als je zuvor nutzen.
Schmidt online - Ihre Vorteile:
Sie können jederzeit und überall, zu Hause, beim Mandanten oder im Büro auf den Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz zugreifen. Unschlagbar schnelle Recherche: Über die Volltextsuche in beck-online finden Sie sofort die von Ihnen gesuchte Textstelle im Schmidt, EStG. Per Klick abrufbar sind alle im Text des Schmidt, EStG zitierten Gesetze, Urteile, Richtlinien und Erlasse. Und auch die Querverweise innerhalb des Schmidt sind komplett verlinkt. Schmidt online ist perfekt in beck-online integriert. Als Bezieher eines anderen Moduls von beck-online haben Sie Zugriff auf alle dort enthaltenen Zeitschriften, Kommentare und Handbücher. Wenn das gewünschte Dokument in keinem Ihrer Module enthalten ist oder Sie noch nicht mit beck-online arbeiten, können Sie alle Dokumente bequem einzeln erwerben. Bei Ihrer Korrespondenz, etwa mit der Finanzverwaltung oder dem Finanzgericht kopieren Sie einfach die entsprechende Passage in Ihre Schriftstücke.
Begründet von Prof. Dr. Ludwig Schmidt.
Herausgegeben von Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet.
Erläutert von Wolfgang Heinicke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D., Dr. Roland Krüger, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Dr. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, Dr. Friedrich Loschelder, Richter am Finanzgericht, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts a.D., Dr. Roland Wacker, Richter am Bundesfinanzhof, und Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof.
"(...) Die Qualität der Kommentierungen lässt nichts zu wünschen übrig, auch wenn der "Schmidt" nach wie vor ein Kurzkommentar ist und keine Kommentierung auf breiter Basis wie ein mehrbändiges Loseblatt-Werk bieten kann. Im Gegenteil: In der kurz-prägnanten Darstellung liegt eine weitere besondere Stärke dieses Werks - zumal der Leser durch reichhaltige weiterführende Hinweise und Fundstellen zu einschlägiger Finanzrechtsprechung und zum Fachschrifttum angemessen entschädigt wird."
in: GmbH-Steuerpraxis 12/ 2009, zur 28. Auflage 2009 "(.) In ihrem Vorwort können es sich die Herausgeber (im Wahljahr) nicht versagen, an das "Heilsversprechen" einer - den Bürger entlastenden - Steuerreform zu erinnern. Was hier zu erwarten bzw. zu befürchten ist angesichts "gigantischer Steuerausfälle" (FAZ v. 11. 5. 2009, S. 14) und eines "Rettungsschirms" von 400 000 Mrd. Euro - aufgespannt, damit diejenigen, "die Recht zu Unrecht machen, auch (weiterhin) Kapital daraus schlagen" können (Terenz, Phormio, 771), also die Vorstände angeblich systemrelevanter Banken (s. nur FAZ v. 8. 8. 2009, S. 11: "Boni" trotz Staatshilfe für Commerzbank, WestLB, HRE usw.) -, kann nicht zweifelhaft sein: Neben der' Inflation als "grausamster Steuer" (FAZ v. 19. 8. 2009, S. 10) weitere Steuererhöhungen. Um sich letzter, zumindest auf dem Gebiet des EStG, (ein wenig) erwehren zu können, bleibt der "Schmidt" weiterhin "systemrelevant"." Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernd Sangmeister, LL. M., in: Neue Juristische Wochenschrift 47/ 2009, zur 28. Auflage 2009
"(.) Durch die komplette Einarbeitung aller Neuerungen wird der "Schmidt" seinem Image als topaktueller und hochqualitativer Jahreskommentar zum EStG wieder gerecht.(.)" in: Zentralverband des deutschen Baugewerbes 02/ 2009, zur 28. Auflage 2009
|