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Bereits mit den Änderungen zum 1.1.2007 Das Werk gibt einen systematischen Überblick über die Regelungen des öffentlichen Baurechts in Hessen. Es verbindet die bauplanungsrechtlichen BauGB-Normen mit den Vorschriften der HBO. Ein Team von Juristen und Ingenieuren sorgt für eine verständliche Darstellung aller wichtigen Aspekte. Viele Fallbeispiele veranschaulichen die Materie.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen der HBO sowie die Neuregelungen im BauGB, insbesondere durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte zum 1.1.2007.
Bearbeitet von Dr. Lutz Eiding, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf und Jürgen Herrlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Dr.-Ing. Markus G. Viering, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Die Rechtsanwälte Dr. Lutz Eiding und Jürgen Herrlein halten neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit seit Sommersemester1995 Vorlesungen zum öffentlichen Baurecht an der FH Darmstadt; Prof. Dr. Ing. Lothar Ruf ist Hochschullehrer an der FH Darmstadt, Dr. Markus G. Vierig ist als selbstständiger Ingenieur tätig.
"Mit dem vorliegenden Werk ist es den beiden Autoren gelungen, dem Juristen neben rechtlichen Erläuterungen einen erhellenden Einblick in die praxisrelevanten Bereiche von Architekten und Bauingenieuren zu geben. Nach einer knappen Einleitung folgt die Darstellung bauplanungsrechtlicher Grundlagen, der es unter Zuhilfenahme zahlreichen Beispielsfälle und nicht weniger Grafiken gelingt, die wesentlichen Rechtsvorschriften in deren Zusammenhang und Prüfungsreihenfolgen zu erläutern. In der komprimierten Form von knapp 80 Seiten eignet sich dieser Teil auch hervorragend für Studenten und Referendare. Die anschließende Darstellung des Bauordnungsrechts fällt umfangreicher aus, so dass er in zwei Abschnitte unterteilt ist. Die erste Hälfte beschäftigt sich mit den Grundbegriffen der Hessischen Bauordnung sowie den Grundsätzen des Bauordnungsrechts und Grundlagen des Baugenehmigungsverfahrens. Die hier behandelten Gesetzesnormen und Rechtsbegriffe dürften dem Juristen bereits aus der Ausbildung bekannt sein, was bei der zweiten Hälfte wohl weniger der Fall sein dürfte. Dieses mit "Materielles Bauordnungsrecht - bautechnische Anforderungen" überschriebene Kapitel widmet sich der §§ 10 - 46 der Hessischen Bauordnung. Hier werden die Bauarten selbst und die Bauausführung unter die rechtliche Lupe genommen. Dem Baupraktiker gibt es wertvolle rechtliche Hinweise, dem Juristen gibt es einen zusammenfassenden Überblick bautechnischer Fragen. Von der Standsicherheit der Baustelle über die Bauprodukte sowie Prüf- und Zertifizierungsstellen werden Wände, Decken, Rettungswege und alle Arten von Technischen Anlagen im Lichte der HBO gezeigt. Dem technisch nicht versierten Juristen helfen die enthaltenen Tabellen und Grafiken, einen praxisnahen Eindruck zu erlangen. Anschließend wird noch ein kurzer Überblick über in diesem Bereich gängige Rechtsmittel geboten. Insgesamt handelt es sich bei dem vorliegenden Band, um ein komprimiertes Werk, das allen angesprochenen Berufsgruppen ein treuer Begleiter für die Ausbildung und Praxis des Öffentlichen Baurechts sein kann." Expertenmeinung von RA Kai Uwe Hohn-Simons, Frankfurt am Main, zur 2. Auflage 2007
"(.) Das Gemeinschaftswerk ist durchaus gelungen. Hervorzuheben sind die Übersichtlichkeit des Werks durch Wechsel der Schriftgrößen, Fettdruck von Leit-Stichworten und schematische Übersichten sowie die Konkretisierung der abstrakten Erläuterungen durch zahlreiche Fallbeispiele aus der ober- und bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. (.)" RA Dr. Michael Vögler, in: www.referendare.net, 23.04.2007, zur 2. Auflage 2007
"(.) Durch die Zusammenarbeit von Juristen und Ingenieuren ist ein Werk entstanden, das die Grundstrukturen des neuen Baurechts in Hessen intensiv und praxisbezogen erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele verdeutlichen die systematischen Ausführungen. Damit versetzt das Werk den Leser in die Lage, einen Baurechtsfall komplett zu lösen. Rechtsprechungshinweise erlauben zusätzlich, Parallelen zu Regelungen in anderen Landesbauordnungen zu ziehen. (.) Die Einstürze von Hallen in 2006 haben gezeigt, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung und Wartung der Gebäude in Zukunft eine viel größere Aufmerksamkeit der Verantwortlichen - insbesondere Gebäudeeigentümer/ Verfügungsberechtigte - zukommen muss, um Personenschaden zu vermeiden. Deshalb kann das vorliegende Werk auch eine wertvolle Hilfe bei der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung von Gebäuden sein. (.)" Ministerialrat Jürgen Gundlach, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 5/2007, zur 2. Auflage 2007
(.) Es ist kein leichtes Unterfangen, das gesamte öffentliche Baurecht in Hessen einschließlich der bautechnischen Anforderungen einem so unterschiedlichen Personenkreis wie den eher bautechnisch interessierten Architekten und Bauingenieuren einerseits und den eher mit der reinen Gesetzes- bzw. Rechtsanwendung befassten Juristen andererseits komprimiert zu vermitteln. Die Verfasser haben die Aufgabe, den verschiedenen Beru
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