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Der neue Kommentar "EU Sozialrecht" stellt komprimiert aber umfassend den europäischen Einfluss auf das deutsche Sozialrecht dar. Er findet seinen Gegenstand in der das Europäische koordinierende Sozialrecht ausformenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009, die zum 1. Mai 2010 in Kraft getreten sind und deren Aufgaben in der Bestimmung des internationalen Geltungsbereichs des Sozialrechts der Mitgliedstaaten sowie der Sicherung von deren internationalen Wirkungen liegen. Der Kommentar EU-Sozialrecht ist Teil des Gesamtwerkes Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch Gesamtkommentar.
Herausgegeben von Dr. Karl Hauck ┼ und Prof. Dr. Wolfgang Noftz
Bandherausgeber: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer
Kommentar von Prof. Dr. Stamatia Devetzi, Fachhochschule Fulda, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Matthias Hauschild, Deutsche Rentenversicherung Bund; Stefanie Klein, LL.M., Rechtsanwältin GKV-Spitzenverband DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland); Dr. Albrecht Otting, Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fachhochschule Fulda, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften; Prof. Dr. Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung III im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
"Die Kommentierung bietet einen strukturierten Überblick und ist in einer Form aufbereitet, die einen leichten Lesefluss gewährleistet. Es ist zu erwarten, dass der fortwährend aktualisierte Kommentar in Zukunft maßgeblich Einfluss auf die Anwendung und Auslegung des gemeinschaftsrechtlich geprägten Sozialrechts nehmen wird."
Prof. Dr. Ursula Rust, Bremen Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR), 2/2011
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