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Bei bekannten Kunstwerken und künstlerischen Gestaltungen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob diese durch einen zusätzlichen Schutz als Marke gegen Übernahmen Dritter abgesichert werden können. Aufgrund der unterschiedlichen Schutzfristen von Marken- und Urheberrecht bestehen allerdings Bedenken gegen die Zulassung des Markenschutzes, da befürchtet wird, es komme über das Markenrecht zu einer Remonopolisierung des Werks.
Die Autorin untersucht dieses Spannungsverhältnis und kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Markenschutz für urheberrechtlich geschützte Gestaltungen prinzipiell möglich ist. Anhand zahlreicher praktischer Beispiele zeigt die Autorin auf, wie weit die Verbietungsrechte aus künstlerisch gestalteten Marken reichen, und prüft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur markenmäßigen Benutzung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Markeninhaber auch gegen die praktisch relevante dekorative Verwendung der Gestaltung vorgehen kann.
Informationen zur Reihe:
Lausanner Studien zur Rechtswissenschaft
Herausgegeben von der Juristischen Fakultät der Universität Lausanne und Herrn Prof. Dr. Andreas Heinemann, Lausanne
Die »Lausanner Studien zur Rechtswissenschaft« versammeln Arbeiten, die im Umfeld des Lausanner Lehrstuhls für deutsches Recht entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Themen des Handels- und Wirtschaftsrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Aktuelle oder grundlegende Themen des Kartellrecht und des Rechts des geistigen Eigentums finden besondere Beachtung. Die Arbeiten enthalten jeweils eine Zusammenfassung in französischer Sprache.
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