|
Aus Rezensionen:"Anzuzeigen ist ein grandioses Werk, das sich bescheiden 'Handwörterbuch' nennt. [.]" Hans-Jürgen RabeEuZW 15/2010, 576 "Ein kolossales, ja ein einmaliges Werk: 137 Autoren fassen in 473 Stichwörtern auf nur knapp 2000 Seiten die volle Bandbreite des europäischen Privatrechts zusammen! [.] Wer als deutscher Jurist, sei er Richter, Rechtsanwalt, Syndikus oder Rechtspolitiker über den engen Tellerrand heimischen Rechts blicken will bzw. muss, kann auf dieses Grundlagenwerk nicht verzichten. Das Handwörterbuch mit seiner Bandbreite und Systematik darf in keiner Bibliothek fehlen! Nirgendwo sonst erfährt der Jurist so viel, so schnell und auf so engem Raum." Volker TriebelNJW 12/2010, 831f. "[.] Herausgeber und Autoren haben ein beachtliches Werk geschaffen, das jede Bibliothek bereichert und beste Orientierung im Dschungel des Europäischen Privatrechts gewährleistet." Mathias HabersackJZ 6/2010, 296f.
Jürgen Basedow ist Direktor am Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Professor an der Universität Hamburg.
Klaus J. Hopt ist ehemaliger Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und emeritierter Professor an der Universität Hamburg.
Reinhard Zimmermann ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Professor an der Universität Regensburg.
Martin Illmer ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
"Anzuzeigen ist ein grandioses Werk, das sich bescheiden 'Handwörterbuch' nennt. [.]" - Hans-Jürgen RabeEuZW 15/2010, 576
"Ein kolossales, ja ein einmaliges Werk: 137 Autoren fassen in 473 Stichwörtern auf nur knapp 2000 Seiten die volle Bandbreite des europäischen Privatrechts zusammen! [.] Wer als deutscher Jurist, sei er Richter, Rechtsanwalt, Syndikus oder Rechtspolitiker über den engen Tellerrand heimischen Rechts blicken will bzw. muss, kann auf dieses Grundlagenwerk nicht verzichten. Das Handwörterbuch mit seiner Bandbreite und Systematik darf in keiner Bibliothek fehlen! Nirgendwo sonst erfährt der Jurist so viel, so schnell und auf so engem Raum." - Volker TriebelNJW 12/2010, 831f.
"[.] Herausgeber und Autoren haben ein beachtliches Werk geschaffen, das jede Bibliothek bereichert und beste Orientierung im Dschungel des Europäischen Privatrechts gewährleistet." - Mathias HabersackJZ 6/2010, 296f.
|