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Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.
Vorteile auf einen Blick: - praxisorientiert - vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung - Sonderkapitel Wohnungseigentum im Grundbuch
Zur Neuauflage: Im Vordergrund der Neuauflage steht die Umsetzung der 2009 in Kraft getretenen Änderungsgesetze zur GBO, insbesondere des FGG-Reformgesetzes, durch die Rechtsprechung. Dies betrifft außer einer Vielzahl von Entscheidungen zum Übergangsrecht solche, die sich mit der Vertretungsbefugnis im Grundbuchverfahren auseinandersetzen und mit der nunmehr erforderlichen Rechtskraft einer Genehmigung des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts.
Weitere Schwerpunkte sind Entscheidungen: - zur Bewältigung der durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft geschaffenen Probleme, insbesondere die grundbuchmäßige Behandlung des Grundstückserwerbs durch eine bestehende Gesellschaft, der Verfügungsbeschränkung eines Gesellschafters und eines Wechsels im Gesellschafterbestand, - zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht zur Verwendung im Grundbuchverfahren, - zum grundbuchmäßigen Vollzug einer Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz, - zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Berechtigten eines am Grundstück lastenden Rechtes bei Begründung von Wohnungseigentum im Hinblick auf das Vorrecht für Wohngeldansprüche in der Zwangsversteigerung, - zur stets erforderlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zur Schenkung eines Wohnungseigentums an einen Minderjährigen, - zur Zulässigkeit unterschiedlicher Fälligkeitsbedingungen bei Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück im Hinblick auf die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte Fälligkeitsbestimmung.
Johann N. Demharter, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., ist der Experte des Grundbuchrechts in Deutschland. Er ist seit 12 Auflagen als alleiniger Autor für diesen Kommentar tätig, hat Hunderte von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen verfasst. Der Autor ist außerdem Mitherausgeber der Zeitschrifen FGPrax und ZWE.
"(...) Für den Autor dieser Zeilen ist es immer wieder eine Freude, eine neue Auflage des Demharter in die Hand nehmen zu dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass Johann Demharter uns noch oft diese Freude machen wird." Notar Dr. Christian Kesseler, in: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 20/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk." Johann Demharter, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet so trotz seiner Kompaktheit einen immer wieder erstaunlichen Umfang an Information und liefert, sofern er für eine vertiefte Behandlung einzelner Fragen einmal nicht ausreicht, stets die notwendigen Verweise auf weiterführende Fundstellen. Sehr nützlich ist auch der Abdruck der wichtigsten ergänzenden Verfahrensvorschriften des Grundbuchrechts im Anhang des Werks, wie z. B. der Grundbuchverfügung, Wohnungsgrundbuch Verfügung oder des Grundstücksverkehrsgesetzes. Es bestehen keine Zweifel, dass Johann Demharter wieder einmal den höchsten Ansprüchen gerecht wird und auch die 27. Auflage nahtlos den Erfolg des Werks fortsetzen wird. Durch seine systematische und kompakte Darstellung ist die Neuauflage für alle auf dem Gebiet des Grundstücksrechts tätigen Praktiker absolut unverzichtbar und sollte in keiner Notar- und Gerichtsbibliothek fehlen." Notarassessor Dr. Manfred Schaal, in: Deutsche Notar-Zeitschrift 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet so trotz seiner Kompaktheit einen immer wieder erstaunlichen Umfang an Information und liefert, sofern er für eine vertiefte Behandlung einzelner Fragen einmal nicht ausreicht, stets die notwendigen Verweise auf weiterführende Fundstellen. Sehr nützlich ist auch der Abdruck der wichtigsten ergänzenden Verfahrensvorschriften des Grundbuchrechts im Anhang des Werks, wie z. B. der Grundbuchverfügung, Wohnungsgrundbuchverfügung oder des Grundstücksverkehrsgesetzes. Es bestehen keine Zweifel, dass Johann Demharter wieder einmal den höchsten Ansprüchen gerecht wird und auch die 27. Auflage nahtlos den Erfolg des Werks fortsetzen wird. Durch seine systematische und kompakte Darstellung ist die Neuauflage für alle auf dem Gebiet des Grundstücksrechts tätigen Praktiker absolut unverzichtbar und sollte in keiner Notar- und Gerichtsbibliothek fehlen." Notarassessor Dr. Manfred Schaal, in: Deutsche Notar Zeitschrift 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Einer Kaufempfehlung des Kommentars von Demkarter, bedarf es für den Notar nicht: Die Neuauflage steht bereits griffbereit im Regal. Daher seien dem Besprecher wenige kritische Bemerkungen gestattet. Nicht nur in Bayern (§ 20 Rdnr. 49) ist die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung in bestimmten Fällen, insbesondere bei einem Grundstückserwerb durch Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie entbehrlich, sondern in allen Bundesländern (vgl. die Zusammenstellung in Beck'sches Notar-Handbuch, 5. Aufl., S. 1748).(...)" in: Neue Juristische Wochenschrift 23/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) In der Gesamtschau hebt sich der neue "Demharter" von den (mittel-) großen GBO-Kommentaren durch seine Aktualität ab, weisen letztere die Gesetzesänderungen 2009 doch nur teilweise (Heikel) oder noch gar nicht auf (Bauer/ von Oefele, KEHE; im Erscheinen begriffen: Hügel). Darüber hinaus besticht der hohe Informationsgehalt, der das Werk in der Rubrik der Kurzkommentare als konkurrenzlos erscheinen lässt." Notarassessor PD Dr. Christoph Reymann, in: DNotI-Report, Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Zusammenlassend kann gesagt weiden: Es gibt keinen aktuelleren Kommentar zur GBO als den "Dembarter"- Auf dem zur Verfügung stehenden Platz eines Kurzkommentars kann man die GBO nicht besser kommentieren, was bei dem Autor nicht verwundert, der Richter des leider aufgelösten BayObLG war, dem "führenden'* Gericht auf dem Gebiet des Grundbnchrechts. Will man die im Kommentar angesprochenen Fragen ausführlicher und vertiefend nachlesen, muss man auf die "mittleren" Kommentare zur GBO (= "Bauer/von Oefele" oder , JKuntze/Ertl/Herrmann/Eickmami") oder auf den einzigen Großkommentar ("Melkel") zurückgreifen." Prof. Roland Böttdier, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, in: Der Deutsche Rechtspfleger 01.03.2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Auf Grund der umfangreichen Änderungen im Grundbuchrecht würde die Neuauflage des Demharters erforderlich, die wiederum einen festen Platz in der Bibliothek eines jeden Notars erhalten wird." in: Notarkammer Baden-Württemberg 01/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Der Klassiker der grundbuchrechtlichen Kommentarliteratur wird seine Stellung als führender Kommentar der Praxis mit dieser Neuauflage nochmals stärken können." Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: Notarkammer Hamm 05/ 2009, zur 27. Auflage 2010
"Als aktueller und schneller Zugriff auf die obergerichtliche Rechtsprechung im Grundbuchrecht nahezu unentbehrlich liegt nunmehr die Kommentierung von Demharter zur Grundbuchordnung in neuer Auflage mit Stand vom 1.4.2008 vor. Die Stärke des Kommentars und gleichzeitig sein Schwerpunkt ist die knappe, aber vollständige und gut verständliche Darstellung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung - damit gewissermaßen der "Palandt" des Grundbuchrechts." Notar a. D. Dr. Adolf Reul, in: DNotI-Report 04/ 2009, zur 26. Auflage 2008
"Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar, weil er das schwierige Rechtsgebiet kompakt und systematisch erklärt. Wer sich rasch und genau informieren will, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.(...)" in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 02/ 2009, zur 26. Auflage 2008
"(...) Die mit der Grundbuchordnung befassten Praktiker schätzen diesen Kommentar, weil er das schwierige Rechtsgebiet kompakt und systematisch erklärt. Wer sich rasch und genau informieren will, benötigt dieses gebräuchliche und bearbeitete Standardwerk.(...)" Michael Pfannkuche, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen 12/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Kurz-Kommentar von Demharter zu GBO auf den zur Verfügung stehenden 1337 Seiten größtmögliche Informationsdichte und absolute Aktualität liefert." Professor Roland Böttcher, in: Neue Juristische Wochenschrift 49/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auch die Neuauflage höchste Ansprüche an Qualität und Aktualität erfüllt. Nahezu jede Frage im Zusammenhang mit der Führung des Grundbuches wird sich aus der Lektüre dieses Werks beantworten lassen. Daher ist auch der 26. Auflage eine ähnlich große Verbreitung zu wünschen, wie sie ihren Vorauflagen beschieden war. So gilt: Wer mit dem Grundbuchrecht befasst ist, kommt am "Demharter" nicht vorbei!" Martin Ruchti, Bezirksnotar, in: Die Justiz Oktober 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Demharter stellt die im Zusammenhang damit aufgetretenen Probleme im Grundbuch umfassend dar und bietet der Praxis Lösungen an. Die Beschäftigung mit dem Grundbuch gehört zu den täglichen Aufgaben im Notariat. Den Demharter möchte man bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht missen." Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: Kammerreport Hamm 04/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Demharter ist sicherlich einer der ausgewiesenen Kenner des Grundstücks- und Grundbuchrechts. Seine Erläuterungen haben stets Gewicht, sie bleiben nie ungehört." Prof Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger Heft 11/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"Dieser handliche Kurzkommentar liegt nun bereits in 26. Auflage vor. Der Verfas-ser Johann Demharter war als Richter am Bayerischen Obersten Landgericht, das es leider in dieser Form nicht mehr gibt, intensiv mit dem Grundbuchrecht befasst. Diese Nähe zum Grundbuchrecht und seine praktische Erfahrung spürt man bei der Arbeit mit diesem Kommentar. Sehr übersichtlich und - insbesondere für Praktiker unverzichtbar - prägnant und präzise werden die einzelnen Normen der Grundbuchordnung kommentiert. Im Anhang findet sich zudem eine Zusammenstellung der wichtigsten Verfahrensregeln, wie beispielsweise der Grundbuchver-fügung (GBV) und der Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV). Zu jeder Norm erhält der Leser zunächst eine kurze Abhandlung ("Allgemeines") mit einer Einordnung und gegebenenfalls Historie. Damit lassen sich sehr schnell die jeweilige Norm und ihre Bedeutung einordnen. So erfährt man beispielsweise bei Rn. 1 zu § 20 GBO: "§ 20 enthält eine Ausnahme von dem in § 19 ausgespro-chenen Grundsatz der einseitigen Bewilligung". Damit ist auf den ersten Blick klar, wie § 19 und § 20 zusammenspielen. Ein weiteres Beispiel ist der erste Satz der Kommentierung zu § 42 GBO. Dort heißt es: "§ 42 schreibt die entsprechende Anwendung des § 41 auf die Grundschuld und die Rentenschuld vor". Neben den für die tägliche Arbeit mit dieser Materie wichtigen Aspekten (klare Struktur, Übersichtlichkeit, Aktualität) bietet dieser Kurzkommentar einen überraschenden Tiefgang. Nahezu alle Themenbereiche des Grundbuchrechts werden abgedeckt. Interessant sind beispielsweise die Ausführungen von Demharter zur grundbuch-rechtlichen Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei Rn. 108 zu § 19 GBO wird zunächst die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zur Frage der Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dargestellt, bevor Demharter zum Ergebnis kommt, dass derzeit "die Rechtslage, was die grundbuchmäßige Behandlung der BGB-Gesellschaft angeht, ungeklärt" sei. Konsequent stellt Demharter anschließend die Behandlung der BGB-Gesellschaft nach der traditio-nellen Rechtsansicht dar. Dies verwundert insoweit nicht, als er als Richter am Bayerischen Obersten Landgericht stets diese schlüssige Ansicht (mit-)vertreten hat. Hervorzuheben an diesem Kommentar ist sicherlich das sehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Und sollte doch einmal eine vertiefte Behandlung einzelner Fragen erforderlich sein, bietet der Kommentar die notwendigen Verweise auf weiterführende Literatur. " Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie, München, zur 26. Auflage 2008
"(.) Insgesamt ist der Demharter als schnelle und zuverlässige aktuelle Informationsquelle im Grundbuchrecht unverzichtbar." Notar a. D. Christian Hertel, in: DnotI-Report, 13/2006, zur 25. Auflage 2005
"(...) Fazit: Auch die Neuauflage des Demharter ist für alle diejenigen, die grundbuchrechtliche Fragestellung zu bearbeiten haben und eine prägnante Antwort auf die aktuelle Rechtslage unter Einschluss der maßgeblichen Rechtsprechung suchen, ein unentbehrlicher Ratgeber, der nicht zuletzt auch wegen des angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses - eine Preiserhöhung ist gegenüber der Vorauflage nicht erfolgt - uneingeschränkt empfohlen werden kann." Richter am OLG Dr. Alfred Göbel, in: FGPrax, 1/2006, zur 25. Auflage
"(...) Die 25. Auflage des Demharters ist wie die Vorauflagen eine unentbehrliche Hilfe." In: Notarkammer Baden-Württemberg, 04/2005, zur 25. Auflage
"(...) Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen sind erneut von Demharter eingearbeitet worden. Umfassend geändert bzw. erweitert wurden u.a. die Kommentierungen zu § 7 im Hinblick auf die Regelungen des am 20.7.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien und zu § 19 nach dem geänderten Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der neuen Rechtsprechung zur Frage der Rechtsfähigkeit einer Erbengemeinschaft bzw. einer BGB-Gesellschaft. In Zeiten knapper Finanzen für Fachliteratur bleibt zu hoffen, dass auch künftig die eine oder andere Neuauflage dieses Grundbuchkommentars für bzw. von denjenigen erworben werden kann, die ihn eigentlich in der jeweiligen aktuellen Fassung zur Hand haben sollten." Regierungsdirektor Matthias Gaitzsch, in: Justizministerialblatt für Thüringen 2005, zur 25. Auflage
"(...) Die 25. Auflage des "Demharter" steht in der Tradition der Vorauflagen: klar, prägnant, aktuell und für denjenigen, der mit dem Grundbuchrecht zu tun hat, eine unentbehrliche Hilfe." Notar Dr. Timm Starke, in: NJW, 27 / 2005, zur 25. Auflage
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