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Heinrich Wilhelm Laufhütte

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar

Band 1: Einleitung; §§ 1 bis 31

Herausgeber: Heinrich Wilhelm LaufhütteRuth Rissing-van SaanKlaus Tiedemann
Verlag: De Gruyter, Berlin
Reihentitel: Laufhütte, Heinrich Wilhelm; Rissing-van Saan, Ruth; Tiedemann, Klaus: Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar
Band: Band 1
Zusatzinfo: 12. neu bearb. Aufl.; 2217 Seiten.
ISBN13: 9783899492316
ISBN10: 3899492315
Erschienen: 20.08.2007
Medientyp: Buch
Einbandart: Leinen
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 240 mm, Breite 170 mm, Gewicht 3921 gr
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Das unübertroffene Standardwerk zum StGB erscheint in neuer Auflage.

Der "Leipziger Kommentar" bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.

Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie.

So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf.

Die 12. Auflage wird erstmals von Beginn an bandweise erscheinen, was die Benutzung noch bequemer macht.
"Es ist hier nicht annähernd der Raum, sich inhaltlich mit dem gehaltvollen Buch auseinanderzusetzen, das kaum einen Wunsch offen lässt. Festzustellen bleibt, dass sich die Neuauflage des Leipziger Kommentars in kurzer Zeit zu einem willkommenen Ratgeber entwickelt hat, dem trotz seines Umfangs wegen der Übersichtlichkeit und Klarheit seiner Darstellung oft der erste Griff gilt, nicht nur zu Problemstellungen, die intensi´ver Vertiefung bedürften."Peter Marx in: Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen 5/2008
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