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Der Kommentar konzentriert sich ganz auf Normen des HGB.
Kommentiert sind in einem Anhang rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen und insbesondere der Unternehmenskauf. Ferner wird das Seehandelsrecht erläutert, wodurch der Kommentar einen Mehrwert gegenüber anderen gängigen Kommentaren zum HGB bietet. Zusätzlich sind die Normen des Bilanzrechts vollständig abgedruckt.
Umfang und Schwerpunkt der Kommentierungen orientierten sich an dem Gewicht der Probleme in der Praxis. Das umfangreiche Entscheidungsmaterial der Gerichte wird umfassend aufbereitet und systematisch dargestellt. Auf gemeinschaftsrechtliche und internationale Überlagerungen des deutschen Rechts wird innerhalb der Kommentierungen hingewiesen.
Jede Kommentierung folgt einem einheitlichen durchdachten Aufbau, zum Abschluss einer Erläuterung wird auf Dispositivität und Beweislast hingewiesen.Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der ausführlichen Kommentierung des Rechts der Personenhandelsgesellschaft. Gesondert kommentiert sind §§ 15, 15 a InsO zur Insolvenzantragspflicht.
Vorteile auf einen Blick: - gute Lesbarkeit - moderne Konzeption
Zur Neuauflage:
Die 2. Auflage berücksichtigt folgende Reformgesetze: BilMoG, Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie, ARUG, VorstAG, Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung. Bereits die Erstauflage hat die Änderungen durch MoMiG und FamFG erläutert.
Ausführlicher erläutert sind das Seehandelsrecht sowie das handelsrechtliche Kollisionsrecht. Dabei sind in der Kommentierung der neue AEUV, der den EG-Vertrag ersetzt hat, und die beiden Rom-Verordnungen, die teilweise das EGBGB abgelöst haben, eingearbeitet.
An inhaltlich neuen Detailfragen ist die Insolvenzfestigkeit der Vorausabtretung künftiger Saldoforderungen zu nennen.
"(...) Fazit: Das selbstgesteckte Ziel, den Ansprüchen der handelsrechtlichen Praxis gerecht zu werden und eine stets aktuelle Hilfe bei der Anwendung des Handelsgesetzbuchs zu geben, erreicht der »Oetker« in hervorragender Weise:" Professor Dr. Tilo Keil, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 11/ 2009, zur 1. Auflage 2009
Der Verlag bewirbt das Werk mit den Schlagworten "fundiert, prägnant, praxisgerecht" - diesen wird das Werk auch gerecht. Damit bringt es die besten Voraussetzungen mit, im praktischen Gebrauch als probates Hilfsmittel mit dem klassischen Praxishandbuch in kniffligen Fragen zu konkurrieren.(...)" Dipl.-Rechtspfleger Sven Rudolph, in: Der Deutsche Rechtpfleger 08.10.2009, zur 1. Auflage 2009
"(...) Der Kommentar ist sehr lesbar geschrieben. Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften werden meist ein Schrifttumsverzeichnis und eine Übersicht vorangestellt, was die weitere Recherche ermöglicht und die Übersichtlichkeit erhöht. Das Stichwortverzeichnis ist mustergültig. Insgesamt erhält der Käufer einen umfangreichen praxis- und wissenschaftsorientierten Kommentar, der keine Fragen im Handels- und Personengesellschaftsrecht unbeantwortet lässt. Er spricht damit sowohl die Praxis als auch Forschung und Lehre an und wird für diesen Personenkreis zu einem wertvollen Arbeitsmittel werden." Professor Dr. Peter Ries, in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 24/ 2009, zur 1. Auflage 2009
"Die vorliegende Kommentierung ist ein Novum, denn was als Kommentar zum HGB erscheint ist in Wirklichkeit nur die Kommentierung der Rechtsvorschriften für den klassischen Handelsverkehr und spart bewusst eine Kommentierung der Regelungen zu den Handelsbüchern (§§ 238 - 342e) vollständig aus und beschränkt sich, wie auch für das Seehandelsrecht (§§ 476 - 905), dort allerding mit einer knappen Vorbemerkung, auf einen reinen, sehr großzügigen Textabdruck, der deutlich mehr als 100 Seiten umfasst.(...) Die vorliegende Kommentierung ist ein Novum, denn was als Kommentar zum HGB erscheint ist in Wirklichkeit nur die Kommentierung der Rechtsvorschriften für den klassischen Handelsverkehr und spart bewusst eine Kommentierung der Regelungen zu den Handelsbüchern (§§ 238 - 342e) vollständig aus und beschränkt sich, wie auch für das Seehandelsrecht (§§ 476 - 905), dort allerding mit einer knappen Vorbemerkung, auf einen reinen, sehr großzügigen Textabdruck, der deutlich mehr als 100 Seiten umfasst.(...) kann£findet im Oetker einen zuverlässigen und lesenswerten Begleiter." in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 28/ 2009, zur 1. Auflage 2009
"(.) Durch den einheitlichen und klar strukturierten Aufbau der Kommentierung wird dem Anwender das Nachschlagen und Nachlesen angenehm und einfach gestaltet und durch eine umfassende Aufbereitung der Rechtsprechung ist dies auch erfolgversprechend." in: Notarkammer Baden-Württemberg 03/ 2009, zur 1. Auflage 2009
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