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Zwei Jahre nach Inkrafttreten von FamFG und FamGKG erscheint dieser Kommentar "der ersten Stunde" in aktualisierter, erweiterter Neuauflage.
Die zum neuen Recht zahlreich ergangene Rechtsprechung und Literatur waren zu sichten, aufzubereiten und einzuarbeiten. Zwischenzeitlich erfolgte und schon beschlossene, demnächst in Kraft tretende Gesetzesänderungen sind berücksichtigt.
Neu sind kurze, dezidierte Anmerkungen zu Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bei zahlreichen wichtigen Vorschriften.
Besondere Berücksichtigung finden Verfahren mit Auslandsbezug. Die Rechtsquellen des Internationalen Familienverfahrensrechts sind, da z.T. schwer zugänglich, nicht nur im Wortlaut abgedruckt, sondern teilweise auch mit Einführungen und kurzen Kommentierungen versehen. Eingehend dargestellt wird namentlich das neue Internationale Unterhaltsverfahrensrecht.
Für die herausragende Qualität des Werks stehen die Herausgeber und weitere 16 erfahrene Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft. Sie gewährleisten, dass die Kommentierung sich an den Informationsbedürfnissen und Handlungsanforderungen der anwaltlichen, gerichtlichen und notariellen Praxis orientiert, dabei aber, wo notwendig, nicht auf kurze Darstellungen rechtsdogmatischer Grundsatzfragen verzichtet.
Herausgegeben von Prof. Dr. Hanns Prütting und Prof. Dr. Tobias Helms. Bearbeitet von RiLG Dr. Dr. Andrik Abramenko, VRiOLG Dr. Wera Ahn-Roth, RiOLG Dr. Regina Bömelburg, RiKG Christian Feskorn, Notar Dr. Oliver Fröhler, Prof. Dr. Tobias Fröschle, Prof. Dr. Wolfgang Hau, RiOLG Norbert Heiter, Prof. Dr. Tobias Helms, VRiOLG Wilhelm Heinz Jennissen, Oberamtsrat Dipl.-Rpfl. Werner Klüsener, Notar Thomas Krause, RA und Notar Eicke Maass, RiAG Ralph Neumann, Prof. Dr. Hanns Prütting, Prof. Dr. Andreas Roth, VRiOLG Eberhard Stößer und RiOLG Andreas Wagner.
zur Vorauflage:
"Zusammengefasst kann festgestelt werden, dass die Anpreisungen des Verlags zu diesem Werk nicht übertrieben sind: Der Kommentar bietet alles, was der Praktiker zum FamFG benötigt. Er ist schlicht der alltagstaugliche Praxiskommentar zum FamFG und kann deshalb uneingeschränkt empfohlen werden." - Notar Prof. Dr. Stefan Hügel in NotBZ 10/2009
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