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Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht nebst den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, »wer es genau wissen will«, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Dieser erste der drei Bände zum Besonderen Schuldrecht deckt mit dem Kaufrecht und dem Mietrecht zwei wesentliche Bereiche des täglichen Lebens ab. Die Kommentierung zum Kauf und zum Verbrauchsgüterkauf einschließlich CISG ist gründlich aktualisiert worden.
Der Abschnitt zum Darlehensvertrag, zu Finanzierungshilfen und zu Ratenlieferungsverträgen wurde infolge der Umsetzung zweier europäischer Richtlinien grundlegend umgestaltet. Das Verbraucherkreditrecht und das Recht der Zahlungsdienste waren daher völlig neu zu kommentieren. Die ebenfalls neue Musterwiderrufsinformation mit Gesetzlichkeitsfiktion für Verbraucherdarlehensverträge ist ebenfalls erstmalig kommentiert.
Hinzuweisen ist ferner auf die 2011 ebenfalls im Zuge einer Richtlinienumsetzung novellierten §§ 481 ff. zu den Teilzeitwohnrechteverträgen, die erstmals in neuer Fassung kommentiert werden. Einer gründlichen Durchsicht wurden nicht zuletzt Pachtrecht sowie Schenkungsrecht unterzogen. Auch im Bereich des Mietrechts ist die neueste Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Eingearbeitet ist die neue Rechtsprechung zur Energiesparverordnung und zum Energieausweis, zur Schriftform, zur fehlerhaften Wohnflächenangabe, zu Renovierungsklauseln, zur Versorgungssperre, zur Fristberechnung bei der Kündigung und zur Verwertungskündigung.
Redakteure: §§ 535-606 Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und §§ 433-534, §§ 607-610, CISG Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann.
Die Bearbeiter des dritten Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Martin Häublein, Prof. Dr. Peter Huber, Prof. Dr. Jens Koch, Prof. Dr. Stephan Lorenz, Dr. Michael J. Schmid, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Jan Schürnbrand und Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann.
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