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Dieser Standardkommentar zur Europäischen Union behandelt das Europäische Primärrecht.
Vertrag von Lissabon Europarecht nach Lissabon. Die Zukunft ist jetzt.
Der Vertrag von Lissabon
hat EUV und EGV umfassend reformiert. In formeller Hinsicht ist besonders die grundlegend geänderte Artikelnummerierung und die Umbenennung des EGV in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hervorzuheben. Die wichtigsten der zahlreichen inhaltlichen Änderungen betreffen u.a. das Kompetenzgefüge, das institutionelle Recht der EU und die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte.
Neuer Kommentar
In drei Ordnern werden EUV und AEUV neu kommentiert. Eine systematische Darstellung der Charta der Grundrechte, ausführliche Bezugnahmen auf das Sekundärrecht sowie die einschlägige Rechtsprechung ergänzen die profunden Erläuterungen. Der Neuaufbau des Großkommentars ist vorerst abgeschlossen.
Ab 2012 erwarten Sie dann feste Aktualisierungszeiträume. So sind Sie im EU-Recht immer einen Schritt voraus.
"(...) Das Werk, an dem zahlreiche renommierte Europarechtler mitwirken, ist für Rechtsanwälte, Richter und Verwaltungsbeamte ebenso interessant, wie für Rechtswissenschaftler mit entsprechendem Arbeitsschwerpunkt." in: The European Legal Forum, Issue 1/ 2008, zur 33. Auflage 2008
"(...) Schon in seinem heutigen, noch ergänzungsbedürftigen Zustand ist das Werk eine Fundgrube, die den Besitz einer ganzen EG-Bibliothek entbehrlich macht. Das gilt besonders für die Vertragskommentierung. Wer das Werk erwirbt, ist auf der sicheren Seite, auch wenn heute schon eine Neubearbeitung beim In-Kraft-Treten der künftigen EU-Verfassung absehbar ist. Denn er kann darauf zählen, dass Kompetenz und Engagement von Herausgeber, Verlag und Autoren die Qualität des Werkes auch bei der Aktualisierung aufrechterhalten werden." In: europa blätter, 02/ 2004, zur 1. Auflage
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