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Dem Arbeitsrecht der Bauwirtschaft eilt der Ruf voraus, besonders kompliziert zu sein. Tatsächlich unterscheidet sich das "Bauarbeitsrecht" vom Arbeitsrecht anderer Branchen in zahlreichen Punkten. Der vorliegende Kommentar soll bei der Erforschung dieser Materie hilfreich sein, wobei jene Punkte besonders ausführlich gewürdigt werden, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. Dieses Buch bietet dem Einsteiger in die Materie eine Darstellung der Verbindung von Gesetzesrecht und Kollektivvertragsrecht und zeigt auf, wie das Zusammenspiel beider funktioniert. Es enthält für den Praktiker zahlreiche Mustervereinbarungen, die speziell für die Bauwirtschaft erstellt wurden und nicht nur die Besonderheiten des Kollektivvertrags, sondern auch der arbeitsrechtlichen Sondergesetze (insbesondere das BUAG) berücksichtigen. Schließlich finden Spezialisten eine umfangreiche Würdigung der einschlägigen höchstgerichtlichen Judikatur. In der zweiten Auflage ist wieder der für die Bauarbeiter geltende Kollektivvertrag in seiner aktuellen Fassung enthalten, die Kommentare wurden, wo es notwendig war, aktualisiert. Völlig neu ist der Kommentarteil für den "Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie", der damit erstmals seit seinem Bestehen kommentiert vorliegt. Dem Arbeitsrecht der Bauwirtschaft eilt der Ruf voraus, besonders kompliziert zu sein. Tatsächlich unterscheidet sich das "Bauarbeitsrecht" vom Arbeitsrecht anderer Branchen in zahlreichen Punkten. Der vorliegende Kommentar soll bei der Erforschung dieser Materie hilfreich sein, wobei jene Punkte besonders ausführlich gewürdigt werden, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen.
Dieses Buch bietet dem Einsteiger in die Materie eine Darstellung der Verbindung von Gesetzesrecht und Kollektivvertragsrecht und zeigt auf, wie das Zusammenspiel beider funktioniert. Es enthält für den Praktiker zahlreiche Mustervereinbarungen, die speziell für die Bauwirtschaft erstellt wurden und nicht nur die Besonderheiten des Kollektivvertrags, sondern auch der arbeitsrechtlichen Sondergesetze (insbesondere das BUAG) berücksichtigen. Schließlich finden Spezialisten eine umfangreiche Würdigung der einschlägigen höchstgerichtlichen Judikatur.
In der zweiten Auflage ist wieder der für die Bauarbeiter geltende Kollektivvertrag in seiner aktuellen Fassung enthalten, die Kommentare wurden, wo es notwendig war, aktualisiert. Völlig neu ist der Kommentarteil für den "Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie", der damit erstmals seit seinem Bestehen kommentiert vorliegt.
Dr. Christoph Wiesinger ist seit 2002 in der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie, tätig. Dort ist er unter anderem für die arbeitgeberseitige Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen verantwortlich.
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