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Immer auf dem neuesten Stand kommentieren namhafte Experten paragrafenweise Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrecht sowie verwandte Bereiche des Einkommensteuer- und des Internationalen Steuerrechts. Dabei geben die Herausgeber und Autoren einen verlässlichen Überblick über die Auffassungen der Finanzverwaltung und die im Schrifttum vertretenen Meinungen. Mehr noch: Die Besteuerung der Körperschaften und ihrer Anteilseigner hat sich durch den Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren und durch die Einführung von Entstrickungs- und Verstrickungstatbeständen im deutschen Ertragsrecht grundlegend gewandelt. Das Werk kommentiert parallel sowohl das bisherige als auch das neue Recht. So garantiert der KSt-Kommentar Rechtssicherheit und ist damit unentbehrlich für die praktische Arbeit und für die Risikoabschätzung bei Steuergestaltungen.
Mit kostenloser Online-Datenbank Kommentar zum KStG, UmwStG, EStG und zur internationalen Gewinnabgrenzung Auf Basis der Verwaltungsauffassung Mit vielen Beispielen, Schaubildern und Übersichten
Herausgeber:
Ewald Dötsch ist Referent bei der Oberfinanzdirektion Koblenz für Körperschaft- und Gewerbesteuer, für das Umwandlungs- sowie das Internationale Steuerrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Konzern sowie Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Unternehmenssteuerrecht. Alexandra Pung ist bei der Oberfinanzdirektion Koblenz für Fragen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, der Anteilseignerbesteuerung sowie des Umwandlungssteuerrechts zuständig. Zu diesen Themenbereichen hat sie zahlreiche Beiträge im Fachschrifttum verfasst. Werner F. Jost, Berlin, war zunächst als Referent im Körperschaftsteuerreferat des Senators für Finanzen Berlin und danach als Sachgebietsleiter in einem Berliner Finanzamt (mit Zentralzuständigkeit für das Gemeinnützigkeitsrecht) tätig. Georg Witt, Hamburg, war als Referent im Körperschaftsteuerreferat der Finanzbehörde Hamburg tätig und arbeitet seit seiner Pensionierung als Steuerberater.
Autoren: Dr. Christoph Buyer, Finanzgericht München; Horst Eversberg, Düsseldorf; Bernd Felder, Finanzamt Freiburg-Stadt; Gerhard Freikamp, FH für Finanzen, Nordkirchen; Otto Geiger, Finanzamt Lörrach, Ingo Graffe, Ministerum der Finanzen Rheinland-Pfalz; Bernhard Groß, Bundeszentralamt für Steuern; Jörg Klingebiel, Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Helmut Krämer, Oberfinanzdirektion Koblenz; Friedbert Lang, Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Dr. Rolf Möhlenbrock, Bundesministerium der Finanzen; Joachim Patt, Finanzamt für Groß- und Konzern-BP Köln, Erich Pinkos, Bundesministerium der Finanzen; Thomas Rupp, Finanzministerium Baden-Württemberg; Dr. Dirk Siegers, Finanzamt Köln-Nord, Kurt Thielemann, Ministerium der Finanzen Brandenburg; Peter Wochinger, Finanzministerium Baden-Württemberg, Franz Zwerger, FA Ingolstadt.
Sowohl die Herausgeber als auch die Autoren sind erfahrene Experten aus der Finanzverwaltung.
Insgesamt kann der Kommentar als hochaktuelles und kompetentes Nachschlagewerk zu allen Fragen der Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilseigner sowie der Umwandlung von Unternehmen bezeichnet werden. BFuP
Der Kommentar spiegelt die Handschrift erfahrener Praktiker wider und ist als ein nützlicher und zuverlässiger Ratgeber in jeder Hinsicht zu empfehlen. DER BETRIEB
Insbesondere der Praktiker erhält mit diesem bewährten Großkommentar eine hervorragende Rund-um-Versorgung in Sachen GmbH. GmbH-Steuerpraxis
Der vorliegende Kommentar will das Körperschaftsteuerrecht für den Praktiker handhabbar machen. Die Loseblattform gewährleistet dabei bleibende Aktualität. Bundesanzeiger
Mehrere Loseblatt-Bände machen sich gut im Regal, dazu gibt es noch eine Anleitung zur Körperschaft-Steuererklärung mit 466 Seiten! steueranwaltsmagazin
Dieser Kommentar hält das bewährte Konzept bei, neben der Besteuerung der Körperschaften auch die der Anteilseigner darzustellen. Daneben werden das UmwStG und die steuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen kommentiert. emissionsmarktplatz.de
Zu Recht ein Standardkommentar zum Körperschaftssteuerrecht. Einer der großen Pluspunkte ist die Aktualität. www.jurawelt.com
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