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Frieser

Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht
Top-Titel

Herausgeber: RA Dr. Andreas Frieser
Verlag: Luchterhand in Wolters Kluwer Deutschland, Neuwied
Zusatzinfo: 2. Auflage 2013; 1490 Seiten. Inklusive jBook
ISBN13: 9783472083542
ISBN10: 3472083549
Erschienen: 12/2012
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Großbritannien
Sprache: Deutsch
Lieferbar
119,00 €
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Dieses Formularbuch stellt die praktische Ergänzung zum Handbuch des Fachanwalts Erbrecht dar.
Der erbrechtliche Praktiker - ob Fachanwalt, Notar oder Anwaltsnotar, ob er sich neu mit dem Erbrecht befasst, oder ein »alter Hase« ist - erhält mit diesem Werk eine unersetzliche Hilfe für seine tägliche Arbeit.

Die detaillierten erbrechtlichen Formulare werden zunächst vollständig abgedruckt. Stichworte am Rand des Formulars erleichtern den schnellen Zugang zum jeweiligen Problem. Im Anschluss an jedes Formular erfolgen marginalien-bezogene Erläuterungen mit eventuell benötigten Alternativen sowie Hinweisen auf Risiken der jeweiligen Formulierung.

Die Bandbreite der enthaltenen Formulare deckt das Erbrecht umfassend ab:

Sachverhaltserfassung
Vergütung
Lebzeitige Verfügungen
Testamente und Erbverträge
Eheverträge und Erbrecht
Erb-, Zuwendungs- und Pflichtteilsverzicht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Unternehmensnachfolge und landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
außergerichtliche Tätigkeit
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Streitiges ZPO-Verfahren
erbrechtliche Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckung
Nachlassinsolvenz
Schiedsverfahren und Mediation
Stiftungen
Erbrecht und Steuerrecht
Auslandsbezug beim Erbrecht

Sämtliche Formulare sind online zur täglichen Anwendung zum Download verfügbar.
Das Autorenteam setzt sich aus erfahrenen Rechtsanwälten, Fachanwälten für Erbrecht und Notaren zusammen, was die große Praxistauglichkeit des Werks gewährleistet.
Dr. Andreas Frieser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Bonn, ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist zudem Herausgeber des Fachanwaltskommentars Erbrecht sowie Mitherausgeber des Handbuchs des Fachanwalts Erbrecht aus dem Luchterhand-Verlag.
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