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Seit dem Inkrafttreten des RVG erfolgten Änderungen durch 33 verschiedene Gesetze. Daneben hat auch die Rechtsprechung das RVG mit einer Vielzahl von Entscheidungen beeinflusst.
Von der ersten Stunde an begleitet der "Mayer/Kroiß" das RVG, macht es für die Anwaltschaft transparent und erleichtert die Erstellung von Kostennoten. Der Kommentar unterstützt ebenso bei vergütungsrechtlichen Streitigkeiten.
In der Anwaltschaft werden seine klar strukturierte Darstellung, seine praxisgerechte Schwerpunktsetzung und seine Anschaulichkeit geschätzt.
- In die Kommentierung integrierte Berechnungsbeispiele und -muster helfen, die Systematik der Gebührenabrechnung nach dem RVG zu verstehen und souverän im Alltag umzusetzen. - Neu: zahlreiche weitere Berechnungsbeispiele - Seine Streitwertkommentierung hilft, Streitwerte argumentationssicher zu unterlegen und schnell relevante Rechtsprechung ebenso wie die einschlägigen Normen des RVG und des Vergütungsverzeichnisses zu erschließen. - Neu: ein Kapitel zum Verkehrsrecht - Mit seinem Tabellenteil bietet er über die Kommentierung hinaus rasche Übersicht über die in der Kostennote anzusetzenden Gebührenwerte.
Die Neuauflage berücksichtigt den neusten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Daneben ist sie erweitert um eine Darstellung zur richtigen Taktik bei den Verhandlungen über eine Gebührenvereinbarung im Rahmen des § 34 RVG.
»Der Kommentar ist topaktuell und insbesondere für die zivilrechtlich orientierte Tätigkeit zu empfehlen.« Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin, NJ 1/10
»Der Kommentar ist akribisch, instruktiv und übersichtlich. Die Arbeit am Fall macht mit diesem Werk richtig Spaß und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis macht schon die Anschaffung während des Vorbereitungsdienstes attraktiv. Eine gelungene Neuauflage.« Dr. Benjamin Krenberger, www.studjur-online.de Januar 2010
»Heute keineswegs mehr selbstverständlich, werden auch dezidiert eigene, gut begründete Auffassungen zu Zweifelsfragen, etwa bei den für die Rechtsanwaltschaft bedeutenden Fragen der Anwendung der Erhöhungssätze, vertreten. Insgesamt handelt es sich um eine sehr solide Kommentierung, auf die Verlass ist.« RA Dr. Rainer Noch, Vergabe spezial 12/09
»Der bestens eingeführte Kommentar zum RVG hat sich als häufig genutztes und unentbehrliches Arbeitsmittel durchgesetzt.« Ulrich Harmening, ZfF 11/09
»vorzüglich kommentiert« RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de November 2009
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