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Schöner/Stöber

Grundbuchrecht
Top-Titel

Begründet von: Karl Haegele
Fortgesetzt von: Dr. Hartmut SchönerKurt Stöber
Verlag: C.H. Beck, München
Reihentitel: Handbuch der Rechtspraxis: HRP
Band: Band 4
Zusatzinfo: 15., neubearbeitete Auflage 2012; 1731 Seiten.
ISBN13: 9783406613012
ISBN10: 3406613012
Erschienen: 05.10.2012
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 240 mm, Breite 160 mm, Gewicht 1875 gr
Lieferbar
129,00 €
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Einzelpreis
Das bewährte Handbuch zum Grundbuchrecht stellt das materielle Grundstücksrecht, das formelle Grundbuchrecht und das damit zusammenhängende öffentliche Bodenrecht umfassend dar.

Es bietet:
- Fundierte Einführung in das Grundstücksrecht und das Grundbuchrecht
- Formulare und Erläuterungen zu allen einschlägigen Rechtsgeschäften und Erklärungen
- Umfassende und praxisgerechte Darstellung zum Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht
- Klare Ausführungen zu speziellen, für Notar und Grundbuchamt wichtigen Rechtsfragen, vom
Grundstückskauf bis zum Bauträgervertrag
- Systematische Erläuterungen der für die Immobilienpraxis wichtigen öffentlich-rechtlichen
Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte.

Mit allen Neuerungen

Die Neuauflage des Schöner/Stöber berücksichtigt die umfassenden Änderungen durch das FamFG, die Novelle zum elektronischen Rechtsverkehr im Grundbuch (ERVGBG) sowie die komplexe neue Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft. Für das Recht der BGB-Gesellschaft gibt es ein eigenes neues Kapitel.

Mit neuem Autorenteam

Die 15. Auflage wird erstmals nicht mehr von Schöner und Stöber selbst, sondern durch drei kompetente Nachfolge-Autoren bearbeitet: Ernst Riedel, Dozent an der FH für Rechtspflege/Starnberg, Michael Volmer, Notar in Starnberg, und Harald Wilsch, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München.
Begründet und bis zur 5. Auflage bearbeitet von Karl Haegele┼

Weitergeführt von der 6. Auflage bis zur 14. Auflage von Dr. Hartmut Schöner, Notar, und Kurt Stöber, Regierungsdirektor a.D.

Bearbeitet von Ernst Riedel, Diplom-Rechtspfleger, Michael Volmer, Notar, und Harald Wilsch, Bezirksrevisor bei dem Grundbuchamt
"(...) Doch genug der Einzelbetrachtungen. Unabhängig davon, ob die Meinung der Autoren der eigenen immer entspricht - sie ist stets fundiert und lesenswert. Wer das Handbuch nicht schon hat, zögere daher nicht noch länger mit dem Erwerb!"
Notar Dr. Christian Berringer, in: Deutsche Notar-Zeitschrift 11/ 2009, zur 14. Auflage 2008

"(...) Insgesamt zeichnet sich das Werk durch seine erschöpfende und gleichzeitig praxisorientierte Darstellung aus. Es ist in der täglichen Arbeit jedes im Immobilienrecht Tätigen nach wie vor unverzichtbar. Im Handbestand des Richters, Rechtspflegers, Notars, aber auch der Kreditinstitute oder sonstiger mit dem Grundstücksverkehr befasster Stellen sollte es nicht fehlen."
Notar Dr. Jochen Mues, in: Rheinische Notar-Zeitschrift 04/ 2009, zur 14. Auflage 2008

"(...) Mit der 14. Auflage ist es den beiden Autoren, die nunmehr bereits seit 30 Jahren mit der Bearbeitung des Werkes betraut sind, erneut gelungen, den Grundbuchklassiker schlechthin vorzulegen. Ich darf daher meine eingangs gemachte Einschätzung erneut aufgreifen: schöner stöbern ist nirgends."
Dipl.-Rechtspfleger Harald Wilsch, Bezirksrevisor beim Grundbuchamt München, in: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 06/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Das überaus stattliche Handbuch lässt mit Sicherheit keine Rechtsfragen offen, die sich im Zusammenhang mit dem materiellen Grundstücksrecht, dem formellen Grundbuchrecht und dem öffentlichen Bodenrecht ergeben."
in: Immobilienzeitung 36/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Wer mit Grundstücksrecht zu tun hat, braucht die aktuelle Auflage dieses Meisterwerks, das die beiden Autoren seit mehr als dreißig Jahren gemeinsam verantworten."
Notar a. D. Dr. Hermann Amann, in: MittBayNot 05/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Zusammenfassend lässt sich festhalten: Auch die 14. Auflage dieses Standardwerks erfüllt höchste Ansprüche an Qualität und Aktualität. Wer im Grundstücksrecht auf dem neuesten Stand sein will, kommt auch künftig am "Schöner/Stöber" nicht vorbei!"
Martin Ruchti, Bezirksnotar, in: Die Justiz August 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Das Werk ist der Klassiker für den Praktiker. Eine Vorstellung seines Inhalts ist nicht erforderlich. Jeder, der sich mit Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht im Berufsalltag befassen muss, kennt den Schöner/Stöber - früher Hagele. Das Handbuch gehört auf den Arbeitsplatz eines Grundbuchpraktikers. Kein Werk des Grundstücksrechts hat Wissenschaft und Praxis so mitbeeinflusst wie dieses Buch.(...) Schöner/Stöber bleibt eine Informationsquelle, auf die man nicht verzichten kann.(...)"
Dipl.-Rpfl. Horst Klawikowski, in: Der Deutsche Rechtspleger Heft 9-10/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Insgesamt bietet sich dem Praktiker ein bewährtes und auf dem neuesten Stand befindliches Standardwerk an, welches sämtliche Fragen des Grundstücks- und Grundbuchrechts sowohl theoretisch aufarbeitet und verlässliche Antworten für Problempunkte bietet als auch hilfreiche Praxisformulare zu allen wesentlichen Rechtsgeschäften in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt. Das Buch ist jedem uneingeschränkt zu empfehlen, der mit Fragen des Grundstücks- oder Gründbuchrechts professionell zu tun hat; in den Bibliotheken der Notare und Grundbuchämter wird auch diese 14. Auflage ohne Zweifel wieder einen prominenten Platz einnehmen."
Rechtsanwalt Dr. Lars Böttcher, in: Neue Juristische Wochenschrift 29/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Diese Details sollen genügen um nachzuweisen, dass das Handbuch voll auf der Höhe der Zeit ist. Das Werk ist ein kompetenter, verlässlicher und praxisnaher Ratgeber. Das Handbuch darf bei keinem Notar oder Grundbuchamt fehlen."
Professor Walter Böhringer, Notar, in: Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg 03/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Die Neuauflage leistet damit wie bisher als Nachschlagewerk für die kleineren, aber auch größeren Problemfälle im Grundbuchrecht bewährte Dienste. Deshalb sollte "das" Handbuch im Grundbuchrecht in keiner Bibliothek fehlen und kann jedem Praktiker uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."
Notarassessorin Dr. Diana Burkhardt, in: DNotI-Report 12/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Hier findet der Leser ein Kompendium zum notariellen Grundstückskaufvertrag und zum Kauf vom Bauträger, das kaum eine Frage offen lässt. Die hohe Praxistauglichkeit des Buches wird weiter dadurch gesteigert, dass die Autoren durchgängig Formulierungsvorschläge auch zur Gestaltung von Verträgen im Notariat unterbreiten. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Schöner/Stöber für die notarielle Praxis unverzichtbar ist."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm, 03/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"Das bewährte Handbuch stellt das materielle Grundstücksrecht und das formelle Grundbuchrecht sowie das damit zusammenhängende öffentliche Bodenrecht umfassend dar.(...)"
in: Freiburger Hausbesitzer Zeitung, 06/ 2008, zur 14. Auflage 2008

"(...) Die Autoren erklären im Vorwort, mit der neuen Bearbeitung des Handbuches an die Tradition der Vorauflagen anknüpfen zu wollen. Das Werk solle für die praktische Arbeit eine rasche Orientierung in den vielfältigen Bereichen des materiellen und formellen Liegenschaftsrechts ermöglichen sowie mit zuverlässigen Aussagen dem Leser Sicherheit geben. Diesem Anspruch wird auch die 13. Auflage dieses Standardwerkes des Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrechts in vollem Umfang gerecht. Es ist aus der notariellen Praxis nicht mehr hinwegzudenken. Mit einem Wort: unverzichtbar!"
Notarassesor Dr. Dirk Solveen, in: RNotZ, Heft 13/2005, zur 13. Auflage

"(...) Diese Details sollen genügen um nachzuweisen, dass das Handbuch voll auf der Höhe der Zeit ist, kompetent und praxisnah umfassende Erläuterungen gibt, klare Aussagen zu allen für Notar und Grundbuchamt wichtigen Rechtsfragen macht. Das Werk ist ein verlässlicher und praxisnaher Ratgeber. Es darf bei keinem Notar oder Grundbuchamt fehlen."
Prof. Walter Böhringer, in: ZS für das Notariat in Baden-Württemberg, 5-6/ 2004, zur 13. Auflage

"(...) Mit der Neuauflage ist den Autoren erneut ein großer Wurf gelungen: Wie kaum ein anderes Werk enthält der "Schöner/Stöber" nicht nur die aktuelle und umfassendste Darstellung des formellen und materiellen Grundstückrechts, sondern behandelt im 4. Teil auch - gerade für den Notar wichtige - Bereiche des Grundstückskauf - und Bauträgervertrages. (...) Wie kaum ein anderes Werk ist auch die 13. Auflage wieder ein Meilenstein im Grundbuchrecht: Umfassender und aktueller denn je, ausführlich bis in jedes Detail und doch aus einem Guss, wie immer höchst wissenschaftlich und dabei stets praxisgerecht. Wer als Rechtsanwender mit Fragen des Grundbuchrechts befasst ist, kommt ohne die Neuauflage nicht aus."
Dr. Johann Frank, Notar, in: MittBayNot, 4/ 2004, zur 13. Auflage

"(...) Insgesamt gibt die 13. Auflage des "Schöner/Stöber" wieder einen umfassenden und aktuellen Überblick über alle Fragen und Probleme des Grundbuchrechts und weit darüber hinaus ins materielle Recht hinein. Das Buch ist auch und gerade in seiner neuen Auflage absolut unverzichtbar für Notare und Grundbuchbeamte."
Susanne Basty, Württembergische Notariatsassessorin, in: DnotZ, 2004, zur 13. Auflage

"(...) Insgesamt ist den Autoren mit der 13. Auflage wieder ein großer Wurf gelungen. Wer mit Fragen des Grundbuchrechts zu tun hat und auf dem Stand der Zeit sein will, kommt am "Schöner/Stöber" nicht vorbei."
In: Notarkammer Stuttgart, 2/ 2004, zur 13. Auflage

"(...) Das von Hegele begründete Handbuch bedarf keiner Einführung, denn es ist für die notarielle Tätigkeit unverzichtbar. (...) Kein Notariat sollte auf den Schöner/ Stöber verzichten."
Christoph Sandkühler, in: Notarkammer für den OLG-Bezirk, Hamm, 2/ 2004, zur 13. Auflage

"(...) Insgesamt zeichnet sich das Werk durch seine erschöpfende und gleichzeitig praxisorientierten Erörterungen aus. Es ist daher - nach wie vor - unverzichtbar in der täglichen Arbeit jedes im Immobilienrecht Tätigen, insbesondere des Richters, Rechtspflegers und des Notars, aber auch der Kreditinstitute oder sonstiger mit dem Grundstücksverkehr befasster Institutionen."
Jochen Mues, in: ZfIR - ZS für Referendare, 7/ 2004, zur 13. Auflage
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