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Bader/Funke-Kaiser/von Albedyll

Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von: Thomas Stuhlfauth
Autor: Prof. Johann BaderMichael Funke-KaiserRA Jörg von Albedyll
Verlag: C.F. Müller, Heidelberg
Reihentitel: Heidelberger Kommentar
Zusatzinfo: 5., neu bearbeitete Auflage 2011; 1260 Seiten.
ISBN13: 9783811454439
ISBN10: 3811454439
Erschienen: 12.01.2011
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 210 mm, Breite 148 mm, Gewicht 1534 gr
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Der Inhalt:
Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft geschriebene Kommentar verhilft dem Anwender durch seinen strikten Praxisbezug und seine straffe Systematik zu einer schnellen Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.
Es werden in knapper und übersichtlicher Form die wesentlichen Vorschriften der VwGO erläutert. Hierdurch behält das Werk seine kompakte Form und kann so unproblematisch zu Gericht und anderen Gelegenheiten mitgenommen werden.
Die 5. Auflage berücksichtigt insbesondere die neue Rechtsprechung auf allen Rechtsgebieten, soweit sie Auswirkungen auf den Verwaltungsprozess hat, die neue Gesetzgebung, insbesondere im Gefolge der Föderalismusreform (Dienstrechtsreformgesetz, Wasser- und Naturschutzrecht), die wachsenden unions- und konventionsrechtlichen Einflüsse (neue Rechtsgrundlagen nach dem Vertrag von Lissabon, Rechtsprechung des EuGH und des EGMR).
Die Autoren:

Professor Johann Bader ist Vorsitzender Richter am VG Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg und der Hochschule Ludwigsburg. Michael Funke-Kaiser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Dr. Thomas Stuhlfauth ist Richter am VG Karlsruhe. Jörg von Albedyll ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Heidelberg.
Insgesamt liegt mit der 5. Auflage des "Bader" ein ausgereiftes Werk vor. Es ermöglicht eine schnelle Unterrichtung und Beantwortung verwaltungsprozessualer Fragen. Eine vertiefte Befassung mit einzelnen Problemen ist über weiterführende Hinweise in den Fußnoten möglich. Das Werk kann den Praktikern in Gerichten, Behörden und Anwaltschaft nur empfohlen werden.
Prof. Dr. Jürgen Held, Vorsitzender Richter am OVG, in: Die Öffentliche Verwaltung 2/2012
Ein sehr gelungener Kommentar, der vor allem dem Praktiker eine vorzügliche Hilfestellung bietet.
Reg.-Dir. G. Haurand in: Deutsche Verwaltungspraxis 6/2011Der Bader lässt keine einschlägige Frage unbeantwortet. Da er sich, nicht unkritisch, insbesondere an der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert, bietet er auch eine gewisse Garantie dafür, dass Fehlentscheidungen vermieden werden.
Dr. Dieter Walz in: NZWehrr 3/2008Insgesamt lässt sich sagen, dass der "Bader" für Verwaltungsbeamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte eine große Hilfe darstellt und uneingeschränkt zu empfehlen ist.
Ulrich Lucks in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 2/2008.ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und für die tägliche Arbeit schneller Information bedürfen.
Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts München, in: Bayerische Verwaltungsblätter 18/2006Ein Griff zum "Bader" löst regelmäßig jedes prozessuale Problem rasch und zuverlässig.
Prof. Dr. Jan Bergmann, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 9/2005
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