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Neu in der 6. Auflage:
- Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts - Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilten nach Jugendstrafrecht mit eingehenden Erläuterungen der gesetzlichen Voraussetzungen in § 7 Absatz 2 bis 4 JGG
- und aktuell: Datenschutz, Fallkonferenzen, Verständigung im Jugendstrafverfahren
Praktisch:
- Kommentierung von JGG und JStVollzG in einem Band - Hinweise auf abweichende Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern - schnelle Problemlösung bei allen Fragen der täglichen Praxis
Dr. Herbert Diemer ist Bundesanwalt beim BGH und wirkt u.a. auch an Standard-Kommentaren zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch mit. Dr. Holger Schatz ist Leiter der Abteilung Strafrecht in der Justizbehörde Hamburg und war viele Jahre als Jugendrichter tätig.
Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen ist Hochschullehrer an der Universität Hamburg und hat an der Entstehung der neuen Jugendstrafvollzugsgesetze wesentlich mitgewirkt. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht hervorgetreten und gilt als Spezialist im Bereich des Jugendstrafrechts.
Aufgrund der aufschlussreichen Erläuterungen ist der Kommentar eine vielversprechende Informationsquelle und Arbeitshilfe für die Praxis von Jugendgerichtsbarkeit und Jugendhilfe. Auch interessierten Studenten des Fachs ermöglicht der Band eine umfassende Erklärung des Jugendgerichtsgesetzes und der Jugendstrafvollzugsgesetze. Eva-Verena Karwien in: BAG-S Informationsdienst Straffälligenhilfe 2/2009
Der Kommentar überzeugt durch seine Übersichtlichkeit und Praxisnähe und ist für Jugendrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter des Jugendvollzuges und der Jugendgerichtshilfe, aber auch für Bewährungshelfer uneingeschränkt zu empfehlen. Dr. Dieter Rohnfelder in: Archiv für Kriminologie 3-4/2009
... ein für die Praxis besonders geeignetes Werk, das nicht nur den Jugendgerichten sondern allen am Jugendgerichtsverfahren Beteiligten bei der täglichen Arbeit eine fundierte Hilfestellung leistet." Richter am OLG Detlef Burhoff in NJW 50/2000
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