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Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Vorteile auf einen Blick: - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Tiefe - verlässliche Zitierquelle
Zu Band 6: Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Neu in der 6. Auflage ist der weitere Ausbau des systematischen Überblicks über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung, zur Verwalterabberufung, zur Höhe der Instandhaltungsrücklage, zur Sondereigentumsfähigkeit und zum Beschlussanfechtungsverfahren. Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Erstmals kommentiert ist der neu eingefügte § 899a BGB, der die Grundbucheintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts regelt. Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz.
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