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Uhlenbruck/Hirte/Vallender

Insolvenzordnung: InsO

Kommentar

Begründet von: Franz Mentzel
Herausgeber: Prof. Dr. Wilhelm UhlenbruckProf. Dr. Dr. Heribert HirteProf. Dr. Heinz Vallender
Verlag: Franz Vahlen, München
Zusatzinfo: 14. Auflage 2014; ca. 3300 Seiten.
ISBN13: 9783800646647
ISBN10: 3800646641
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 240 mm, Breite 160 mm
Angekündigte Neuauflage
ca. 248,00 €
zzgl. 0,00 €
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Einzelpreis
Vorteile:
- Das gesamte Insolvenzrecht in einem Band
- Einschließlich aller Bezüge zum Arbeitsrecht, zum Recht der GmbH sowie zum Europarecht
- Von Praktikern für Praktiker

Die Finanzkrise hat das Insolvenzrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herzustellen oder aber diese Krise unter allen Beteiligten geordnet abzuwickeln.
Der "Uhlenbruck" ist der bewährte Standardkommentar zur Lösung der dabei auftretenden insolvenzrechtlichen Problemfälle.

Die 14. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand Sommer 2013
- Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
- Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Herausgegeben von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Richter am Amtsgericht a.D., Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M., und Prof. Dr. Heinz Vallender, Richter am Amtsgericht

Begründet von Franz Mentzel

Fortgeführt von Dr. Georg Kuhn und Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck

Bearbeitet von Ernst-Dieter Berscheid, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D., Privatdozent Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Béla Knof, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dr. Hans-Jochem Lüer, LL.M (Berkeley), Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Dr. Karl Heinz Maus, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dr. Sebastian Mock, LL.M. (New York University), Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Irmtraut Pape, Vorsitzende Richterin am Landgericht, Stephan Ries, Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Ralf Sinz, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Prof. Dr. Georg Streit, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Richter am Amtsgericht a.D., Prof. Dr. Heinz Vallender, Richter am Amtsgericht, und Dr. Dirk Wegener, MBL (Köln), Fachanwalt für Insolvenzrecht
"(.) Der Kommentar zur Insolvenzordnung von Uhlenbruck ist damit eine Investition, die sich auf jeden Fall auszahlt. Der Nutzer bekommt mit dem Kommentar über dreitausend Seiten geballte Informationen, mit denen er für jeden insolvenzrechtlichen Fall gerüstet sein dürfte."
Rainer Huke, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 3/2005, zur 12. Auflage

"(.) Den neuen "Uhlenbruck" loben, heißt recht eigentlich wohl Eulen nach Athen tragen - nicht anders als bisher schon! Alles in allem: "Die nunmehr vorliegende Kommentierung der InsO stellte einen Neuanfang dar, der allerdings in seinen Grundzügen auf dem unvergessenen Werk von Franz Mentzel und Georg Kuhn aufbaut" - so heiß es ganz richtig im Vorwort. Jener Satz sagt alles - und ich finde ihn auf ganzer Breite bestätigt. Die Etikette hat insoweit nur verboten, dass Wilhelm Uhlenbruck sich selbst gleich einreihte, der Rezensent darf dies ungeniert tun. Altbewährtes wurde konserviert und gleichzeitig Neues aufgenommen, so ist fast schon zwangsläufig der delikate Wechsel von KO zu InsO vollauf geglückt. Und von daher hat das Märchen doch am Ende den gewohnt versöhnlichen Ausgang: der Uhlenbruck ist und bleibt eine Klasse für sich."
Professor Dr. Joachim Münch, in: KTS - Zeitschrift für Insolvenzrecht, 01/2005, zur 12. Auflage

"(.) Das Werk, das sich als Praktikerkommentar versteht, bedarf keiner Empfehlung mehr. Genügen mag daher die Bemerkung: Wer in Theorie und Praxis mit insolvenzrechtlichen Fragen befasst ist und zuverlässige, weiterführende Auskunft sucht, ist gut beraten, wenn er zum "Uhlenbruck" greift, einem Großen Kommentar in einem Band."
Dr. Eberhard Wagner, in: Wertpapier Mitteilungen, 19/ 2004, zur 12. Auflage

" (.) Der Kommentar von Uhlenbruck, ein "Klassiker" des Insolvenzrechts, wird nach wie vor eine wichtige Stimme in den zahlreichen Streitfragen des Insolvenzrechts haben. Er ist unverzichtbarer Bestandteil jeder zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bibliothek, zumal die Insolvenzen in unserer wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin zunehmen werden."
Sieghart Ott, München, in: Münchener Anwaltverein, November 2003, zur 12. Auflage

"(.) Fazit: Es kann getrost die Prognose gewagt werden, dass der Uhlenbruck, InsO die Fußstapfen des Kuhn/ Uhlenbruck, KO voll ausfüllen wird. Wer einen ausführlichen und hochwertigen, dazu in einen Band komprimierten Großkommentar zur Insolvenzordnung sucht, dem ist das Buch bestens zu empfehlen."
Andreas Konecny, in: ZIK, 4/ 2003, zur 12. Auflage

" (.) Der "Uhlenbruck" besticht auch in der 12. Auflage des traditionsreichen Werkes als Standard-Praktiker-Kommentar durch außergewöhnliche Reichhaltigkeit. Das Werk wird höchsten Ansprüchen gerecht."
Horst Weigand, in: Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi, 07/ 2003, zur 12. Auflage

" (.) Auf über 3000 Seiten knüpft der Uhlenbruck an den hervorragenden Gesamteindruck der vergangenen Kommentierungen zum Konkursrecht nahtlos an und wird damit seinem Ruf als unverzichtbarem Standardwerk für Wissenschaft und Praxis gerecht."
Claudia Paulsen-Rist, BDA, in: Arbeitgeber, 05/ 2003, zur 12. Auflage

" (.) Der Uhlenbruck weist praktisch keine Lücken auf. In allen insolvenzrechtlichen Fragen, die nicht aus dem Stehgreif einer Antwort bedürfen, ist der Griff zum Uhlenbruck nahezu unumgänglich. Ihn zeichnet überdies die aus dem Konkursrecht übernommene Kontinuität der Kommentierung aus."
Christian Kessler, Notarassessor, Euskirchen, in: RNotZ, Heft 4/ 2003, zur 12. Auflage

"Die Bezeichnung als Neuauflage oder Neubearbeitung wird allerdings dem wahren Charakter des Kommentars nur unzureichend gerecht, das besser als Neuerscheinung anzusehen ist. Nachdem das Werk nunmehr vorliegt, ist festzustellen, dass es auch die höchsten Erwartungen uneingeschränkt erfüllt. Bereits beim ersten Lesen wird deutlich, dass eine Spitzenleistung zum deutschen Insolvenzrecht geboten wird. (.) In jeder Hinsicht ist der bekannte und zugleich vollständig neue Kommentar
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