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Prüfe Blick ins Buch ...

Sinz/Wegener/Hefermehl

Verbraucherinsolvenz

und Insolvenz von Kleinunternehmen

Autor: Ralf SinzDr. Dirk WegenerDr. Hendrik Hefermehl
Verlag: RWS Verlag, Köln
Reihentitel: RWS-Skript
Band: Band 335
Zusatzinfo: 2., neubearbeitete Auflage; 258 Seiten.
ISBN13: 9783814593357
ISBN10: 3814593359
Erschienen: 07/2009
Medientyp: Buch
Einbandart: Kartoniert
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Gewicht 338 gr
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Aktueller denn je: Immer mehr überschuldete Haushalte wählen den Weg der verbraucherinsolvenz, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu finden. Die Autoren schildern in diesem Werk anschaulich und praxisnah die Möglichkeiten und Grenzen sowie die verfahrensbedingten Problemkreise dieses Instruments.

Auf neuesten Stand in der 2. Auflage:

* Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren
* Eröffnungsverfahren
o Außergerichtliches/gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
o Antragsvoraussetzungen
* Eröffnetes Insolvenzverfahren
o Vereinfachtes Verfahren gemäß §§ 311 ff. InsO
o Abwicklung von Verträgen
o Verwertung der Masse
o Berichtswesen
o Tabellenführung
* Restschuldbefreiungsverfahren
* Überwachung der Wohlverhaltensperiode
Dipl.-Kfm. Dr. Ralf Sinz, Rechtsanwalt und FAInsR in Köln, arbeitet als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater. Er ist Mitkommentator zum Leasing und Factoring im Uhlenbruck sowie zum Insolvenzplan im Münchener Kommentar zur InsO. Durch Vorträge und Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts einschließlich Verbraucherinsolvenz ist er als Kenner der Bearbeitung dieser Verfahren ausgewiesen.

Dr. Dirk Wegener, MBL ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht seit Jahren mit der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren befasst. Er ist Mitkommentator im Uhlenbruck/Hirte Vallender (§§ 203, 105-112 InsO).

Dr. Hendrik Hefermehl ist Rechtsanwalt, Notar und vereidigter Buchprüfer und seit Jahren in der Abwicklung von Insolvenzverfahren und Sanierungen tätig. Er ist Mitautor des Handbuch für Insolvenzrecht. Im Münchener Kommentar zur InsO hat er die §§ 53-55 und 207-216 kommentiert.
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